Wegzugsbesteuerung bei Krypto in Österreich
Wer Österreich verlässt und Krypto hält, kann Steuer auf Gewinne zahlen, die er nie in Euro getauscht hat. Hier steht, wann das passiert, wann ein Antrag den Zugriff aufschiebt und was seit 2026 nachzuweisen ist.
Stand: · von Reinhold Lackner
Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.
Wann greift die Wegzugsbesteuerung bei Krypto?
Das Gesetz behandelt auch Umstände als Veräußerung, die das Besteuerungsrecht Österreichs beschränken (§ 27 Abs. 6 Z 1 EStG). Für Kryptowährungen verweist § 27b Abs. 3 EStG darauf. Zieht jemand weg und Österreich verliert dadurch das Recht, spätere Gewinne zu besteuern, gilt der Bestand als verkauft.
Du hast nichts getauscht und nichts bekommen. Besteuert wird trotzdem der Wertzuwachs bis zum Tag des Wegzugs.
Ob dein Fall darunter fällt, hängt an deinem Wohnsitz und am Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Land. Das entscheidet kein Online-Artikel, auch dieser nicht.
Welche Coins sind betroffen?
Das Neuvermögen. Das sind Coins, die du ab dem 1. März 2021 angeschafft hast. Sie fallen unter § 27b EStG und damit unter die Wegzugsbesteuerung.
Altvermögen (angeschafft bis 28. Februar 2021) bleibt außen vor. Seine Gewinne sind steuerfrei, also gibt es nichts zu besteuern.
- Coins aus Staking, Airdrops und Hardforks sind immer Neuvermögen, auch wenn der Coin, mit dem du sie verdient hast, vor 2021 gekauft wurde.
- Wer alte und neue Coins mischt, braucht den Nachweis, welche Einheiten wann angeschafft wurden.
Wie hoch ist die Steuer? Ein Rechenbeispiel
Du hast im Juni 2023 1 BTC für 25.000 € gekauft. Am Tag des Wegzugs ist er 80.000 € wert. Der fiktive Gewinn beträgt 55.000 €, bei 27,5 % sind das 15.125 € Steuer.
Als Anschaffungskosten gilt wie bei jedem Verkauf der gleitende Durchschnittspreis aller Einheiten derselben Kryptowährung (§ 27a Abs. 4 Z 3a EStG). Hast du mehrfach zu verschiedenen Preisen gekauft, rechnest du also nicht Kauf für Kauf.
Als Wert zählt der Marktwert zum Stichtag. Halte den Kurs mit Quelle und Uhrzeit fest.
Was bringt die Nichtfestsetzung beim Wegzug in die EU oder den EWR?
Zieht eine Privatperson tatsächlich in einen EU- oder EWR-Staat, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt. Es gibt dann keinen fiktiven Verkauf, und die Steuer wird nicht fällig.
Die Steuer wartet, bis ein Ereignis eintritt, das sie auslöst.
Bei einem Wegzug in einen Drittstaat wie die USA oder die Schweiz gibt es diesen Antrag nicht. Dort fällt die Steuer sofort an. Sonderfälle wie Ratenzahlung klärst du mit deiner Steuerberatung, die Regeln dafür wurden mehrfach geändert.
Was löst die Steuer nach dem Wegzug doch noch aus?
Jede Realisierung nach § 27b Abs. 3 EStG. Das sind vor allem diese Fälle:
- Verkauf gegen Euro oder eine andere gesetzliche Währung.
- Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto.
- Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter, zum Beispiel NFTs.
- Krypto gegen Krypto ist keine Realisierung. Der Tausch löst nichts aus, die Anschaffungskosten wandern mit.
Was ist 2026 neu? Der Nachweis über 100.000 €
Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 (BGBl. I Nr. 43/2026) schärft die Wegzugsbesteuerung nach. Laut den Zusammenfassungen von Steuerberatungen gilt:
- Wer eine Nichtfestsetzung hat und mit über 100.000 € nicht festgesetzten Einkünften dasteht, muss nachweisen, dass kein steuerauslösendes Ereignis eingetreten ist.
- Neufälle, in denen der Bescheid nach dem 30. Juni 2026 ergeht: Der Nachweis ist jährlich fällig.
- Altfälle mit Bescheid vor dem 1. Juli 2026: einmaliger Nachweis bis 31. Dezember 2026.
- Fehlt der Nachweis in einem Neufall, kann die bisher nicht festgesetzte Steuer festgesetzt werden, auch ohne echten Verkauf.
Wie weist du nach, was in deiner Self-Custody-Wallet liegt?
Das Gesetz denkt an Depotauszüge und ähnliche Bestätigungen. Eine Wallet liefert so etwas nicht. Nach den uns bekannten Auswertungen hat die Finanzverwaltung bisher nicht klargestellt, was bei Self-Custody genügt.
Sammle deshalb mehr, als du glaubst zu brauchen: Wallet-Adressen, Blockchain-Belege der Käufe, eine Bestandsliste mit Datum und Einstand je Coin und die Belege deiner Börsen. Wer nachweisen muss, dass nichts verkauft wurde, braucht eine lückenlose Historie.
Was solltest du vor dem Wegzug erledigen?
Eine Liste, die du in dieser Reihenfolge abarbeiten kannst:
- Stichtag festlegen: Das Datum der Abmeldung oder des Wohnsitzwechsels.
- Bestand zum Stichtag je Börse und Wallet auflisten, mit Anschaffungsdatum.
- Altvermögen (bis 28.2.2021) und Neuvermögen trennen.
- Einstand je Coin rechnen und den Marktwert zum Stichtag mit Quelle festhalten.
- Antrag auf Nichtfestsetzung mit Steuerberatung vorbereiten, falls du in die EU oder den EWR ziehst.
- Meldetermine in den Kalender eintragen, besonders 31. Dezember.
Kryptofiskus berechnet keine Wegzugssteuer. Es liefert die Grundlagen: den Bestand je Coin mit Einstand nach gleitendem Durchschnittspreis (Altvermögen getrennt), die Kaufhistorie mit der Herkunft jedes Bestands (Plus) und einen CSV-Export für deine Steuerberatung.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Parlament: Budgetmaßnahmengesetz 2026, crypto-tax.at: Wegzugsbesteuerung und neue Meldepflicht, ICON: Wegzugsbesteuerung bei Kapitalvermögen. Wegzug ist Einzelfallrecht und die Fristen sind kurz. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass deinen Fall vor dem Wegzug von deiner Steuerberatung prüfen.