Wegzugsbesteuerung bei Krypto in Österreich

Wer Österreich verlässt, kann seine Krypto-Bestände ohne Verkauf versteuern müssen. Das Gesetz behandelt den Wegzug wie einen Verkauf zum Marktwert. Für Wegzüge in die EU oder den EWR gibt es auf Antrag einen Aufschub, seit Juli 2026 mit einer jährlichen Nachweispflicht.

Steuersatz27,5 %
BetroffenNeuvermögen (ab 1.3.2021)
Aufschubnur EU/EWR, auf Antrag
Nachweisjährlich ab 100.000 € Gewinn
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Mit dem Stand deiner Transaktionen am Wegzugstag lässt sich der Einstand sauber belegen. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Was ist die Wegzugsbesteuerung bei Krypto in Österreich?

Österreich besteuert Gewinne aus Krypto mit 27,5 %. Verlässt du das Land, verliert Österreich das Recht, spätere Gewinne zu besteuern. Das Gesetz lässt deshalb den Wertzuwachs bis zum Wegzug versteuern, auch wenn du nichts verkauft hast.

Eine eigene Krypto-Vorschrift gibt es nicht. § 27 Abs. 6 Z 1 EStG nennt Wirtschaftsgüter, Derivate und ausdrücklich auch Kryptowährungen. Dort gilt als Veräußerung jeder Umstand, der das Besteuerungsrecht Österreichs gegenüber anderen Staaten einschränkt.

Wer ist betroffen: Neuvermögen und Altvermögen?

Die Krypto-Besteuerung nach § 27b EStG gilt für Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden (Neuvermögen). Für Bestände davor (Altvermögen) gilt das Krypto-Regime nicht. Eine ausdrückliche Aussage zum Wegzug von Altvermögen steht in keiner Quelle, die wir gelesen haben. Die Schlussfolgerung liegt nahe, ist aber keine amtliche Aussage.

Eine Ausnahme nennt § 124b EStG: Altbestände, die nach dem 28. Februar 2022 für laufende Einkünfte eingesetzt werden, zum Beispiel für Staking, gelten als Neuvermögen.

Wann gilt Krypto als verkauft?

Nach den Einkommensteuerrichtlinien genügt jede Einschränkung des Besteuerungsrechts (Rz 6148). Auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, das nur den Steuersatz begrenzt, kann reichen. Beispiele sind die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland und die unentgeltliche Übertragung an eine Person, die nicht in Österreich steuerpflichtig ist.

Eine aktive Handlung ist nicht nötig (Rz 6148a). Behältst du einen Wohnsitz in Österreich, verlegst aber den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen in einen Staat, der das ausschließliche Besteuerungsrecht erhält, tritt die Steuerpflicht ebenfalls ein. Es kommt auf den Verlust des Besteuerungsrechts an. Die bloße Abmeldung entscheidet das nicht.

Wie hoch ist die Steuer beim Wegzug?

Die Bemessung ist der gemeine Wert zum Zeitpunkt des Wegzugs minus die Anschaffungskosten. Auf den Gewinn fallen 27,5 % an (§ 27a Abs. 1 Z 2 EStG). Verluste lassen sich nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnen.

Als Anschaffungskosten gilt bei Einheiten derselben Kryptowährung in einer Wallet der gleitende Durchschnittspreis in Euro (§ 27a Abs. 4 Z 3a EStG). Das gilt für Zuflüsse nach dem 31. Dezember 2022, zum 1. Januar 2023 werden die Kosten gleichmäßig auf den Rest verteilt. Staking, Airdrops, Bounties und Hardforks haben Anschaffungskosten von null. Ihr voller Wert am Wegzugstag zählt also zum Gewinn.

Beispiel mit erfundenen Zahlen: Du hältst 4 BTC in einer Wallet, 2 BTC gekauft im Mai 2022 für 40.000 € und 2 BTC im Februar 2023 für 50.000 €. Die Anschaffungskosten betragen 90.000 €. Am Wegzugstag ist jeder BTC 60.000 € wert, zusammen 240.000 €. Der Gewinn beträgt 150.000 €, die Steuer 41.250 €.

Was gilt beim Wegzug in die EU oder den EWR?

Zieht eine natürliche Person in einen EU- oder EWR-Staat, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. a EStG). Sie wird ermittelt und bleibt offen, bis du tatsächlich verkaufst. Das gilt auch für die unentgeltliche Übertragung an eine Person in einem EU- oder EWR-Staat.

Den Antrag stellst du je Wirtschaftsgut gesondert in der Steuererklärung des Wegzugsjahres, vor dem Einkommensteuerbescheid. Nach den Richtlinien (Rz 6156) lässt er sich im Beschwerdeverfahren nicht nachholen. Der Nachweis läuft über eine Ansässigkeitsbescheinigung.

Wertverluste zwischen Wegzug und Verkauf berücksichtigt das Gesetz höchstens bis zur Höhe der Bemessung beim Wegzug, soweit der andere Staat sie nicht berücksichtigt. Die Bemessung kann bis auf null sinken. Spätere Wertsteigerungen werden nicht nachversteuert.

Im Beispiel oben bleibt die Steuer von 41.250 € offen. Verkaufst du später für 180.000 €, sinkt die Bemessung um den Wertverlust von 60.000 € auf 90.000 €, die Steuer beträgt 24.750 €. Verkaufst du für 60.000 €, ist die Bemessung null.

Was gilt beim Wegzug in einen Drittstaat wie die Vereinigten Arabischen Emirate oder die Schweiz?

Der Antrag auf Nichtfestsetzung nennt im Gesetz nur EU und EWR. Für andere Staaten wie die Vereinigten Arabischen Emirate, die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder die USA gibt es keinen Aufschub. Die Steuer wird im Wegzugsjahr festgesetzt.

Eine Ratenzahlung gibt es für den Wegzug einer natürlichen Person in einen Drittstaat nach unserer Auslegung des Gesetzeswortlauts ebenfalls nicht. § 6 Z 6 lit. c EStG, auf den das Gesetz verweist, nennt die Raten nur für Einschränkungen gegenüber einem EU- oder EWR-Staat. Eine ausdrückliche Aussage der Richtlinien zu dieser Frage haben wir nicht gefunden.

Auch die Schweiz zählt für Krypto als Drittstaat. Die Sonderregel im Abkommen mit der Schweiz betrifft nach den Richtlinien (Rz 6148b) nur Gesellschaftsbeteiligungen.

Was löst später doch Steuer aus, wenn sie nicht festgesetzt wurde?

Die Nichtfestsetzung endet mit einer tatsächlichen Veräußerung. Als Veräußerung gilt auch ein späterer Wegzug in einen Staat außerhalb von EU und EWR (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG). Dasselbe gilt, wenn du die neue Nachweispflicht verletzt. Das Ereignis wirkt nach § 295a BAO auf das Wegzugsjahr zurück.

Realisierung ist nach § 27b Abs. 3 EStG unter anderem der Tausch gegen andere Wirtschaftsgüter und Leistungen, einschließlich gesetzlicher Zahlungsmittel. Der Tausch von Krypto gegen Krypto ist keine Realisierung.

  • Verkauf gegen Euro oder eine andere Währung.
  • Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto.
  • Tausch gegen einen NFT oder ein anderes Krypto-Asset, das keine Kryptowährung im Sinne des Gesetzes ist (Rz 6178ab).
  • Transaktionsgebühren in Krypto, etwa beim Transfer auf eine andere Adresse: Nach Rz 6178v ist das ein Tausch gegen eine Dienstleistung.

Wer muss seit Juli 2026 jährlich nachweisen, und bis wann?

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 (BGBl. I Nr. 43/2026) hat § 27 Abs. 6 Z 1 lit. f EStG ergänzt. Betragen die ermittelten Einkünfte in einem Veranlagungsjahr insgesamt mehr als 100.000 €, musst du jährlich nachweisen, dass noch kein Ereignis eingetreten ist, das die Festsetzung auslöst. Maßgeblich sind die Einkünfte, nicht die Steuer. Bis 100.000 € gibt es keine gesonderte Nachweispflicht. Die Nichtfestsetzung selbst bleibt davon unberührt.

Erfolgt die Nichtfestsetzung im Jahr X1, ist der Nachweis erstmals bis 31. Dezember X2 zu erbringen, für den Stand zum 31. Dezember X1. Das stellen die Erläuterungen zum Gesetz klar. Der Nachweis geht schriftlich oder als sonstiges Anbringen über FinanzOnline, mit aktueller Anschrift. Bei einem mangelhaften Nachweis fordert das Finanzamt zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist auf.

Wird der Nachweis nicht erbracht, gilt das als Veräußerung, und die Steuer wird für dieses Jahr festgesetzt. Die Regel gilt ab 1. Juli 2026 für Nichtfestsetzungen, über die in Bescheiden nach dem 30. Juni 2026 abgesprochen wurde.

Was gilt für Wegzüge vor Juli 2026?

Für Fälle, in denen vor dem 1. Juli 2026 über die Nichtfestsetzung abgesprochen wurde und der ursprünglich nicht festgesetzte Betrag über 100.000 € liegt, ist der Nachweis einmalig bis 31. Dezember 2026 zu erbringen. Nach den Erläuterungen löst eine Verletzung dieser Pflicht bei Altfällen nicht automatisch die Festsetzung aus.

Für Krypto spielt das kaum eine Rolle, denn Nichtfestsetzungen bei Krypto sind frühestens seit der Krypto-Besteuerung im Jahr 2022 möglich.

Wie weise ich Bestände in einer eigenen Wallet nach?

Das Gesetz und die Erläuterungen nennen als Beispiele Depotauszüge, Firmenbuchauszüge und vergleichbare Bestätigungen. Eine Regel für Krypto oder Self-Custody-Wallets haben wir nicht gefunden. Ob das Finanzamt Wallet-Screenshots, Blockchain-Exporte oder eine Bestätigung der Steuerberatung akzeptiert, ist offen.

Sinnvoll ist, zum 31. Dezember jedes Jahres den Stand je Wallet und Coin festzuhalten, mit Adresse, Zeitpunkt und Bewertung in Euro. Welche Form das Finanzamt verlangt, kann dir nur das Finanzamt sagen.

Was passiert bei einer Rückkehr nach Österreich?

Kommst du zurück und Österreich erhält das Besteuerungsrecht wieder, bleiben die ursprünglichen Anschaffungskosten maßgeblich, höchstens der gemeine Wert (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. e EStG, Rz 6156e). Die spätere Veräußerung ist kein rückwirkendes Ereignis. Nachgewiesene Wertsteigerungen im EU- oder EWR-Raum ziehst du vom Veräußerungserlös ab.

Was gilt bei Schenkung und Erbe?

Die unentgeltliche Übertragung an eine Person, die nicht in Österreich steuerpflichtig ist, kann die Wegzugsbesteuerung auslösen. Geht der Bestand an eine Person in einem EU- oder EWR-Staat, ist ein Antrag auf Nichtfestsetzung möglich (Rz 6156). Die Nachweispflicht geht dann auf den Rechtsnachfolger über.

Ob der Tod der wegziehenden Person selbst die Festsetzung auslöst, und wie ein Erbe ohne Zugang zur Wallet nachweisen soll, ist für Krypto nicht geregelt.

Wie lange kann das Finanzamt zurückgreifen?

Für rückwirkende Ereignisse läuft die Verjährung nach § 208 Abs. 1 lit. e BAO. Die absolute Frist beträgt nach den Richtlinien zehn Jahre ab Ende des Jahres des Ereignisses (Rz 6156c, § 209 Abs. 5 BAO). Den Wortlaut der BAO haben wir nicht geprüft, die Angabe stammt aus der Wiedergabe der Richtlinien.

Was gilt, wenn die Krypto bei einer Bank oder Börse liegt?

Bei Krypto bei einem inländischen Dienstleister gilt der KESt-Abzug sinngemäß (Rz 7712). Meldest du den Wegzug dem Dienstleister, behält er die Steuer ein, sobald dir die Krypto zufließt. Bei einem Wegzug in einen Drittstaat ist stets abzuziehen. Legst du bis zum Zufluss einen Bescheid über die Nichtfestsetzung vor, sieht der Dienstleister vom Abzug ab. Kommt er zu spät, wird die abgezogene Steuer in der Veranlagung angerechnet.

Für Krypto im Betriebsvermögen gelten andere Regeln (§ 6 Z 6 EStG), mit Raten bei einem Wegzug in die EU oder den EWR. Dieser Fall ist hier nicht behandelt.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:

  • Welche Wallet-Nachweise das Finanzamt für die jährliche Meldung akzeptiert.
  • Welcher Kurs als gemeiner Wert am Wegzugstag gilt.
  • Ob Anschaffungsnebenkosten bei Krypto zur Bemessung zählen.
  • Ob das Laden einer Krypto-Karte ein Ereignis ist, das die Nichtfestsetzung beendet.
  • Wie der Wegzug bei mehreren Personen oder Familien-Wallets zu behandeln ist.
  • Ob eine Schenkung an eine in Österreich ansässige Person oder der Tod der wegziehenden Person ein Ereignis ist.
  • Ob bei einer verspäteten oder fehlenden Meldung eine Geldstrafe möglich ist und in welcher Höhe. Das Gesetz zum Budgetmaßnahmengesetz nennt keine.
  • Was die Steuerregeln im Zuzugsstaat für denselben Bestand bedeuten.
  • Die Richtlinien haben wir über die Wiedergabe bei Linde gelesen, nicht im Original beim Finanzministerium.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus sammelt deine Transaktionen aus Börsen und Wallets und rechnet Einstand und Bestände je Stichtag. Das hilft, den Stand am Wegzugstag zu belegen. Welche Steuer daraus folgt, entscheidet das Finanzamt.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Einkommensteuergesetz 1988, § 27 Abs. 6 und § 27a (RIS, Bundeskanzleramt), BGBl. I Nr. 43/2026, Budgetmaßnahmengesetz 2026 (RIS), Erläuterungen zur Regierungsvorlage 504 der Beilagen (Parlament), BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, Einkommensteuerrichtlinien Abschnitt 20.2.2.4, Entstrickung (Wiedergabe bei Linde), Einkommensteuerrichtlinien Rz 6156 bis 6156e, Nichtfestsetzung (Wiedergabe bei Linde), Einkommensteuerrichtlinien Rz 6178v bis 6178ae, Tausch und Gebühren (Wiedergabe bei Linde). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Vor einem Wegzug solltest du dich von einer Steuerberatung begleiten lassen, die beide Länder kennt