Krypto-Steuererklärung Deutschland 2025
In Deutschland sind private Kryptogewinne nach § 23 EStG steuerfrei, wenn die Coins länger als ein Jahr gehalten wurden. Für 2025 gilt eine Freigrenze von 1.000 € für den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften, wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Anmeldung kostenlos, keine Kreditkarte. Den Bericht bezahlen Sie je Steuerjahr, bevor er startet.
Was nur für 2025 gilt
Für 2025 gilt die Freigrenze von 1.000 €. Das BMF-Schreiben vom 6.3.2025 beschreibt, welche Aufzeichnungen und Nachweise das Finanzamt zu Krypto-Geschäften verlangen kann. Die Erklärung für 2025 ist ohne Steuerberatung bis 31.7.2026 abzugeben.
Wie wird besteuert?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die weniger als ein Jahr gehalten wurden, werden mit dem persönlichen, progressiven Einkommensteuersatz versteuert, es gibt keinen Pauschalsatz wie in Österreich. Die Freigrenze für 2025 liegt bei 1.000 € für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Einkünfte aus Mining, Staking und Lending zählen als "sonstige Leistungen" und sind bis 256 €/Jahr steuerfrei.
Anlage SO
Gewinne aus Kryptoverkäufen tragen Sie in der Anlage SO zur Einkommensteuererklärung ein (§ 23 EStG), laufende Einkünfte aus Mining/Staking/Lending unter § 22 Nr. 3 EStG. Kryptofiskus berechnet den Netto-Gewinn/-Verlust per FIFO-Methode über die 1-Jahres-Haltefrist und bereitet die Anlage SO für 2025 mit den passenden Beträgen vor.
So funktioniert's
Tragen Sie Ihre Transaktionen manuell ein, importieren Sie sie aus Ihrem Kryptofiskus-Portfolio oder verbinden Sie direkt Ihr Exchange-Konto. Sie sehen transparent, welche Verkäufe innerhalb und außerhalb der Jahresfrist liegen, und laden die vorbereitete Anlage SO sowie einen CSV-Bericht herunter. Den Bericht bezahlen Sie je Steuerjahr, bevor er startet.
Ausblick: Referentenentwurf zur Reform (2026)
Ende September 2026 hat das BMF Verbände zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen angehört: Einkünfte sollen danach den Kapitaleinkünften (§ 20 EStG) zugeordnet werden, das wäre ein Wechsel weg vom heutigen Modell der privaten Veräußerungsgeschäfte inkl. einjähriger Spekulationsfrist. Das ist ein Referentenentwurf, kein Gesetz; Kryptofiskus rechnet weiter nach den aktuell geltenden Regeln. Kurzüberblick und Quellen im Community-Forum unter Steuern → Deutschland.
Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, vor Abgabe von einem Steuerberater prüfen lassen.