Kryptosteuer in der Schweiz 2026

Als Privatanleger zahlst du auf Kursgewinne nichts. Trotzdem gehören deine Coins in die Steuererklärung: als Vermögen zum 31.12. und, wenn du Erträge bekommst, als Einkommen.

Kursgewinne (privat)0 %
Stichtag Vermögenssteuer31.12.
Vermögenssteuerca. 0,1 bis 1 %
ErträgeEinkommen bei Zufluss
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Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Kursgewinne sind steuerfrei

Verkaufst du als Privatperson Coins mit Gewinn, ist das steuerfrei. Verluste kannst du dafür nicht abziehen.

Das gilt, solange die Steuerbehörde dich nicht als gewerbsmässigen Händler einstuft.

Vermögenssteuer zum 31.12.

Deine Coins zählen zum Vermögen. Maßgeblich ist der Wert am 31.12. Für die großen Kryptowährungen veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Kurse, die du verwenden kannst.

Der Satz legt jeder Kanton selbst fest, oft auch die Gemeinde. Er liegt typischerweise zwischen 0,1 und 1 %.

Erträge sind Einkommen

Staking, Mining und Airdrops versteuerst du in dem Jahr, in dem du sie bekommst. Es gelten Bundes- und Kantonssätze, progressiv.

Tausch und Auszahlung

Ein Tausch von Coin zu Coin löst für Private keine Steuer aus. Trotzdem lohnt es sich, ihn sauber festzuhalten, falls dein Status später angezweifelt wird.

Wenn du in Franken oder Euro auszahlst, schichtest du nur um. Auch dabei fällt keine Gewinnsteuer an.

Wann du als gewerbsmässiger Händler giltst

Dann sind auch deine Gewinne Einkommen. Die Behörden schauen auf mehrere Punkte gleichzeitig:

  • Das Handelsvolumen ist hoch.
  • Du arbeitest mit Hebel oder Fremdkapital.
  • Du handelst sehr oft.
  • Krypto ist deine Haupteinnahmequelle.

Wo du es angibst

Im Wertschriftenverzeichnis deiner kantonalen Steuererklärung, für das Kalenderjahr. Die Frist legt jeder Kanton selbst fest. Oft liegt sie im März, meistens lässt sich eine Verlängerung beantragen.

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Waltio: Krypto-Steuerleitfaden Schweiz 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.