MiCAR einfach erklärt
Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, auch MiCA) gibt der EU erstmals einheitliche Regeln für Krypto. Hier steht, wer darunter fällt, was Börsen jetzt brauchen, welche Fristen galten und was sich für dich ändert.
Die Lizenzdaten prüfen wir jeden Monat gegen das ESMA-Register.
Was MiCAR ist
MiCAR ist Teil des Digital-Finance-Pakets der EU von 2020. Vorher hatte jedes Land eigene Regeln für Kryptowerte, oder gar keine. Jetzt gilt ein Rahmen in allen Mitgliedstaaten.
Die Ziele sind Anlegerschutz, stabile Finanzmärkte, Raum für Innovation und ein gemeinsamer Markt für Krypto-Dienste.
Für wen die Verordnung gilt
Sie gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die Kryptowerte in der EU ausgeben oder dafür Dienstleistungen erbringen. Der Sitz des Anbieters spielt keine Rolle. Wer Kunden in der EU bedient, muss die Regeln erfüllen.
Die Arten von Kryptowerten
MiCAR unterscheidet drei Gruppen, für die jeweils andere Regeln gelten.
- E-Geld-Token (EMT): an eine einzelne Währung gekoppelt, zum Beispiel an den Euro. Beispiele sind EURC und USDC.
- Vermögenswertreferenzierte Token (ART): an mehrere Währungen oder Rohstoffe gekoppelt.
- Sonstige Kryptowerte: alles übrige, etwa Bitcoin, Ether und Utility-Token, die Zugang zu einem Dienst geben.
Wann ein Stablecoin „signifikant“ ist
Die Bankenaufsicht EBA stuft EMT und ART als signifikant ein, wenn sie groß sind. Sie schaut auf die Zahl der Inhaber, das Handelsvolumen, die Marktkapitalisierung, den Umfang der Reserve, die Verflechtung mit dem Finanzsystem und die internationale Bedeutung des Emittenten. Für signifikante Token gelten strengere Anforderungen.
Was nicht unter MiCAR fällt
NFTs sind in der Regel ausgenommen. Eine Einzelfallprüfung gibt es dort, wo ein NFT wie ein Finanzinstrument wirkt. Ebenfalls draußen sind Finanzinstrumente nach MiFID II (etwa Security-Token), klassisches E-Geld, Versicherungsprodukte, Einlagen auf DLT-Basis und Verbriefungen.
Die Lizenz für Krypto-Dienstleister (CASP)
Wer Kryptowerte als Dienstleistung anbietet, braucht eine Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP). Zuständig ist die nationale Aufsicht: in Österreich die FMA, in Deutschland die BaFin.
Die Verordnung nennt zehn regulierte Tätigkeiten. Dazu zählen die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, der Betrieb einer Handelsplattform, der Tausch gegen Euro oder andere Kryptowerte, die Ausführung und Platzierung von Aufträgen, Beratung, Portfolioverwaltung und Transferdienste.
Eine Zulassung in einem Mitgliedstaat reicht für die ganze EU (Passporting).
Pflichten der Anbieter
Zugelassene Anbieter müssen laufend einiges leisten.
- Ehrlich, fair und im Interesse der Kunden handeln und verständlich informieren.
- Vor einem Geschäft auf die Risiken hinweisen und das Whitepaper auf der Website verlinken.
- Preise nennen, Interessenkonflikte steuern und die Klimawirkung offenlegen.
- Hohe Sicherheitsstandards einhalten und klare Beschwerdeverfahren haben.
- Betriebsstabilität nach DORA und Cybersicherheit nach NIS2 nachweisen.
Das Whitepaper
Für öffentliche Angebote und die Zulassung zum Handel braucht ein Kryptowert ein Whitepaper. Darin stehen der Emittent, das Projekt, die Technologie, die Rechte und Pflichten der Käufer, die Risiken und die Klima- und Umweltauswirkungen des Konsensmechanismus.
Klare Regeln gegen Marktmissbrauch
MiCAR verbietet Marktmanipulation, auch Pump-and-Dump-Schemata. Wer ohne Lizenz arbeitet, muss mit Sanktionen rechnen.
Die Fristen im Überblick
Die Verordnung trat gestaffelt in Kraft.
- 29.6.2023: MiCAR tritt in Kraft, die Aufsicht erarbeitet die technischen Standards.
- 30.6.2024: Die Regeln für Stablecoins (EMT und ART) gelten.
- 1.10.2024: In Österreich können Unternehmen die Zulassung als CASP beantragen.
- 30.12.2024: Der gesamte Rahmen gilt. Zugelassene Anbieter dürfen ab diesem Tag ihre Dienste erbringen.
- Ende 2025: Bestehende Anbieter dürfen in Österreich auf Basis ihres bisherigen Status höchstens bis dahin weiterarbeiten, wenn sie keine MiCAR-Zulassung erhalten.
- 30.6.2026: Spätestes Ende der Übergangsfrist in der EU. Seit 1.7.2026 braucht jeder Anbieter mit EU-Kunden eine Zulassung.
Wer die Aufsicht führt
Die nationalen Behörden erteilen die Zulassungen und überwachen die Anbieter. Die europäischen Behörden EBA und ESMA koordinieren die technischen Standards. In Österreich hat die FMA die umfassende Aufsicht über den Kryptomarkt übernommen.
Was sich für dich als Anleger ändert
Du kannst einen Anbieter prüfen, bevor du ihm Geld gibst. Schau im Register der Aufsicht nach, ob er zugelassen ist, und prüfe das Whitepaper und die Beschwerdewege. Bei Anbietern ohne Lizenz hast du keine Aufsicht und keine Beschwerdestelle.
- Zugelassene Börsen mit Aufsicht, Land und Datum findest du im MiCA-Börsenvergleich.
- Die Liste aller Anbieter mit Lizenz und die Börsen ohne Lizenz stehen auf der Seite zu den MiCA-Lizenzen.
Was sich für Unternehmen ändert
Als Unternehmen prüfst du, ob du selbst eine Lizenz brauchst, ob für deine Token ein Whitepaper nötig ist und ob deine Organisation die Standards erfüllt. Gibt es Überschneidungen mit MiFID II, klärst du das vorab. Verstöße führen zu Sanktionen und Haftung.
Für die Buchhaltung gilt: Wer Kryptowerte hält, bewertet sie zum Stichtag nach den Regeln seines Landes. Die Seiten zur Bilanzierung zeigen, wie das in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien und den Niederlanden läuft.
Weiterlesen
- MiCA-Börsen im Vergleich
- Welche Börsen haben eine MiCA-Lizenz?
- DAC8 und CARF: die Meldepflicht der Börsen
- Kryptowerte bilanzieren in Österreich
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): EY Law Österreich: MiCAR, ein erster Überblick, EY Deutschland: Neue Regulierung für den EU-Kryptomarkt, MiCAR, FMA Österreich: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.