NFT Steuer in Österreich

Ein NFT ist ein Unikat. Das Steuerrecht behandelt es deshalb anders als Bitcoin: mit Haltefrist, mit Einkommensteuertarif und ohne automatischen Steuerabzug. Hier stehen die Regeln mit Zahlen und einem Rechenbeispiel.

Haltefrist1 Jahr
Steuersatz im 1. Jahr0 bis 55 %
Grenze pro Jahr440 €
Steuerabzug durch Plattformkeiner
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Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Warum ein NFT keine Kryptowährung im Steuersinn ist

Das Gesetz (§ 27b EStG) meint mit Kryptowährung digitale Werteinheiten, die als Tauschmittel taugen. Ein Bitcoin ist wie der andere. Ein NFT gibt es nur einmal.

Das Finanzministerium hat das so festgehalten: NFTs sind kein allgemein anerkanntes Tauschmittel. Für sie gilt die ältere Regel für Spekulationsgeschäfte, also mit Haltefrist.

Die Regeln auf einen Blick

Es kommt allein darauf an, wie lange du das NFT gehalten hast.

  • Verkauf nach mehr als 12 Monaten: steuerfrei.
  • Verkauf innerhalb von 12 Monaten: Der Gewinn kommt zu deinem Einkommen dazu und wird mit dem normalen Tarif versteuert (0 bis 55 %).
  • Die Plattform behält nichts ein. Du erklärst den Gewinn selbst.
  • Liegen alle Spekulationsgewinne eines Jahres zusammen bei höchstens 440 €, zahlst du nichts.

Die 440-Euro-Grenze ist eine Kante

Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei 440 € Gewinn zahlst du nichts. Bei 441 € wird der gesamte Gewinn versteuert, nicht nur der Euro darüber.

Zähl also alle Spekulationsgewinne des Jahres zusammen, bevor du ein NFT kurz vor dem Jahresende verkaufst.

Die Falle: NFT mit Krypto bezahlen

Wer ein NFT mit Ether bezahlt, verkauft damit den Ether. Der Coin wird gegen eine Ware getauscht, und das ist steuerpflichtig.

Ein Beispiel: Du hast 1 ETH für 1.000 € gekauft. Beim NFT-Kauf ist er 3.000 € wert. Du hast 2.000 € Gewinn realisiert, bei 27,5 % sind das 550 € Steuer, noch bevor du das NFT weiterverkauft hast.

Ausgenommen sind Coins, die du vor dem 1.3.2021 gekauft hast. Die bleiben als Altbestand steuerfrei.

Bitcoin Ordinals

Ordinals liegen technisch auf der Bitcoin-Blockchain. Steuerlich sind sie Unikate und werden wie NFTs behandelt: 1 Jahr Haltefrist, 440 €, Einkommensteuertarif.

Privat oder gewerblich?

Eine feste Definition gibt es nicht. Auf gewerblichen Handel deuten hin: regelmäßiges Kaufen und Verkaufen mit Gewinnabsicht, ein öffentlicher Auftritt wie ein eigener Shop, Handel für andere und ein Betrieb, der wie ein Unternehmen organisiert ist.

Viele Trades allein machen dich noch nicht zum Gewerbetreibenden.

Du erstellst NFTs selbst?

Dann kann Umsatzsteuer ein Thema sein. Die Lage ist offen. Ein deutsches Urteil von 2025 spricht dafür, dass NFT-Verkäufe als umsatzsteuerpflichtige Leistung gelten können. Wenn du regelmäßig verkaufst, klär das mit deiner Steuerberatung.

Was du aufheben solltest

Kaufdatum, Kaufpreis samt Gasgebühren, Verkaufsdatum und Erlös. Mehr braucht das Finanzamt nicht, aber das solltest du lückenlos haben.

Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus rechnet NFT-Gewinne derzeit nicht. Die Zahlung mit Coins kannst du manuell als Verkauf erfassen, damit der Coin-Gewinn im Steuerbericht auftaucht.

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Brainpower Austria: NFT-Steuern in Österreich. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.