Krypto-Steuerrechner

Tragen Sie Ihre Käufe und Verkäufe ein und sehen Sie, was davon steuerpflichtig ist. Österreich mit 27,5 Prozent und gleitendem Durchschnitt, Deutschland mit Jahresfrist und Freigrenze. Die Rechnung läuft im Browser, nichts wird gespeichert.

Österreich: 27,5 %Deutschland: Haltefrist 1 JahrFreigrenze DE: 1.000 €Schweiz privat: steuerfrei
Land:Schweiz: Kursgewinne im Privatvermögen sind steuerfrei, dafür gibt es keinen Rechner.
Eingabe:

Ergebnis 2025 (Österreich)

Gewinne Neuvermögen3.000,00 €
Verluste Neuvermögen0,00 €
Saldo3.000,00 €
Steuer 27,5 %825,00 €

Rechenhilfe nach § 27b EStG: Gewinne und Verluste aus Ihren Zeilen werden saldiert, auf einen positiven Saldo entfallen 27,5 Prozent. Käufe vor dem 1. März 2021 sind Altvermögen und bleiben steuerfrei. Erträge aus Staking, Lending oder Mining und ein Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften sind nicht enthalten. Keine Steuerberatung.

Alles läuft in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen. Das Ergebnis ist Information, keine Steuerberatung.

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Erklärt

Wie rechnet der Krypto-Steuerrechner?

Sie tragen Käufe und Verkäufe ein: Datum, Coin, Menge und Preis in Euro. Der Rechner ordnet jedem Verkauf die passenden Käufe zu und zeigt Gewinn, Verlust und den steuerpflichtigen Betrag je Jahr.

Dahinter steht dieselbe Berechnung wie im Steuerbericht von Kryptofiskus. Für Österreich ist das der gleitende Durchschnittspreis, für Deutschland FIFO mit der Jahresfrist. Es gibt keine zweite, vereinfachte Formel.

Für eine schnelle Antwort gibt es den Kurzmodus: gekauft für X, verkauft für Y nach N Monaten.

Österreich: 27,5 Prozent auf Neuvermögen

Coins, die Sie seit dem 1. März 2021 gekauft haben, sind Neuvermögen. Der Gewinn beim Verkauf gegen Euro wird mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent besteuert, ohne Haltefrist.

Seit 2023 gilt für die Anschaffungskosten der gleitende Durchschnittspreis je Coin. Kaufen Sie denselben Coin mehrmals, zählt der Durchschnitt aller Käufe, nicht der erste Kauf.

Coins von vor dem 1. März 2021 sind Altvermögen. Ihr Verkauf ist steuerfrei, der Rechner zeigt diese Gewinne getrennt an.

  • Tausch Krypto gegen Krypto ist in Österreich keine Realisierung. Der Rechner kennt nur Käufe und Verkäufe gegen Euro.
  • Verluste aus Krypto können im selben Jahr mit anderen Kapitaleinkünften ausgeglichen werden. Der Rechner saldiert nur Gewinne und Verluste aus Ihren Zeilen.
Deutschland: Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze

Der Verkauf von Krypto ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei. Innerhalb des Jahres wird er mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Welcher Kauf zu welchem Verkauf gehört, bestimmt FIFO: der älteste Kauf wird zuerst verkauft.

Bleiben alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften eines Jahres unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Ab 1.000 Euro wird der ganze Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Bis 2023 lag die Grenze bei 600 Euro.

  • Der Rechner zeigt den steuerpflichtigen Betrag. Die Steuer selbst hängt von Ihrem Steuersatz ab, deshalb nennt er dafür nur ein Rechenbeispiel.
  • Über die Haltefrist wird in Deutschland diskutiert. Was der Rechner anwendet, ist das geltende Recht.
Schweiz: keine Kapitalgewinnsteuer für Privatpersonen

In der Schweiz sind Kursgewinne auf Krypto im Privatvermögen steuerfrei. Deshalb gibt es hier keinen Rechner für die Schweiz.

Steuerpflichtig sind stattdessen der Bestand am 31. Dezember für die Vermögenssteuer und Erträge aus Staking, Mining oder Lending als Einkommen. Wer sehr häufig handelt oder mit Fremdkapital arbeitet, kann als gewerbsmässiger Händler gelten.

Was der Rechner nicht abdeckt

Der Rechner ist für Käufe und Verkäufe gegen Euro gedacht. Einige Fälle lässt er bewusst weg:

  • Staking, Mining, Lending und Airdrops: Diese Erträge haben eigene Regeln je Land.
  • Tausch Krypto gegen Krypto und Stablecoins: In Österreich steuerneutral, in Deutschland ein Verkauf und ein Kauf.
  • Verlustvortrag aus früheren Jahren und Verlustausgleich mit anderen Einkünften.
  • Gebühren beim Kauf können Sie je Zeile eintragen. Sie erhöhen die Anschaffungskosten.
  • Im Steuerbericht von Kryptofiskus sind diese Fälle enthalten.
Wird etwas gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Es gibt kein Konto, keinen Versand an einen Server und keine Speicherung. Laden Sie die Seite neu, sind die Zeilen weg.

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Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): § 27b EStG, Einkünfte aus Kryptowährungen (Österreich), BMF: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte (Deutschland), BMF-Schreiben vom 6.3.2025 zu virtuellen Währungen (Deutschland), ESTV Kreisschreiben Nr. 36, gewerbsmässiger Wertschriftenhandel (Schweiz). Der Rechner zeigt eine Rechenhilfe mit den Regeln, die wir auch im Steuerbericht anwenden. Das ist Information, keine Steuerberatung. Für Ihre Erklärung zählen alle Transaktionen eines Jahres und Ihre persönlichen Verhältnisse.