Die Haltefrist fällt? Dann zählt jedes Kaufdatum.
Was eine Abschaffung für Ihre Bitcoin bedeutet, verständlich erklärt, mit der Erfahrung aus Österreich, wo genau das 2022 passiert ist.
Stand der Diskussion
Stand 22. Oktober 2026: Noch ist nichts beschlossen. …neuer Text…
Diese Einschätzung ist vom 22. Oktober 2026 und kann inzwischen überholt sein. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Diese Seite aktualisieren wir, sobald sich etwas ändert.
Was sich ändern würde
Die rechte Spalte hält fest, was nach den bisher bekannten Plänen gelten würde. Ein veröffentlichter Gesetzentwurf liegt nicht vor.
| Heute | Nach einer Abschaffung | |
|---|---|---|
| Verkauf nach mehr als einem Jahr | steuerfrei | steuerpflichtig, der Steuersatz ist noch nicht festgelegt |
| Verkauf innerhalb eines Jahres | persönlicher Steuersatz, Freigrenze 1.000 € pro Jahr | unverändert steuerpflichtig |
| Coins aus dem Bestand | die Haltefrist läuft | Bestandsschutz für Käufe bis Ende 2026 nach den bisher bekannten Plänen |
| Nachweis des Kaufdatums | wichtig | entscheidend |
Bestandsschutz klingt beruhigend. Er hilft Ihnen aber nur, wenn Sie belegen können, wann Sie gekauft haben.
Heute gilt § 23 EStG. Die Angaben zur Abschaffung beruhen auf den bisher bekannten Plänen, nicht auf einem Gesetzestext.
Österreich hat das schon hinter sich
Seit März 2022 zahlen Österreicher 27,5 % auf Krypto-Gewinne, egal wie lange sie halten. Steuerfrei blieb nur der Altbestand.
Der Haken: Als Altbestand galt nur, was vor dem 1. März 2021 gekauft wurde, ein Jahr vor dem neuen Recht. Wer im April 2021 gekauft hat, war plötzlich steuerpflichtig.
Der Stichtag lag in der Vergangenheit. Den Nachweis mussten die Anleger führen. Beides kann in Deutschland genauso kommen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Alle Börsen-Exporte sichern: jede Börse, jedes Jahr, als CSV. Auch von Börsen, die Sie nicht mehr nutzen.
- Kontoauszüge zu den Einzahlungen aufheben: Sie belegen, wann und wie viel Geld geflossen ist.
- Wallet-Adressen notieren: Welche Adresse gehört Ihnen? Transfers zwischen eigenen Wallets sind kein Verkauf, müssen aber zuordenbar sein.
- Kaufdatum pro Coin festhalten: Der Eingang in der Wallet ist nicht gleich das Kaufdatum.
- Nicht in Panik verkaufen: Ein Verkauf innerhalb eines Jahres ist schon heute steuerpflichtig.
Häufige Fragen
Ist die Haltefrist schon abgeschafft?
Nein. Nach dem Stand vom 22. Oktober 2026 ist nichts beschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Kann eine Abschaffung rückwirkend gelten?
Teilweise. Die Einkommensteuer entsteht am Jahresende. Ein Gesetz, das erst 2027 verkündet wird, kann deshalb das ganze Jahr 2027 erfassen. Ob es so kommt, ist offen.
Was ist mit Coins, die ich schon habe?
Nach den bisher bekannten Plänen behalten Käufe bis Ende 2026 die einjährige Haltefrist. Ein Entwurf ist kein Gesetz. Ein Stichtag in der Vergangenheit wäre nicht neu: In Österreich lag er ein Jahr vor dem neuen Recht.
Wie weise ich mein Kaufdatum nach?
Mit Börsen-Export, Kontoauszug und Wallet-Adressen. Je lückenloser die Kette von der Bank bis zur Wallet, desto kürzer die Diskussion mit dem Finanzamt.
Meine Börse gibt es nicht mehr. Was nun?
Meist lässt sich die Historie rekonstruieren: über Kontoauszüge, Blockchain-Daten und, bei Insolvenzen, über Unterlagen aus dem Verfahren.
Was macht Kryptofiskus?
Aus Ihren Börsen und Wallets wird der fertige Steuerbericht, für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Sie erfahren es zuerst.
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