Kryptosteuer in Deutschland 2026

Wer Kryptowerte länger als ein Jahr hält, verkauft in Deutschland steuerfrei. Innerhalb des Jahres ist der Gewinn steuerpflichtig, ab 1.000 € im Kalenderjahr. Erträge aus Staking und Lending gelten als sonstige Einkünfte.

Haltefrist1 Jahr
Freigrenze Verkäufe1.000 € im Jahr
Freigrenze Erträge256 € im Jahr
Steuersatzpersönlicher Satz
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Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Wie werden Kryptogewinne in Deutschland besteuert?

Ein Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate, bleibt der Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Frist gehört der Gewinn zu deinen Einkünften und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Werden Coins in einem Kalenderjahr zur Einkünfteerzielung genutzt, kann sich die Frist auf 10 Jahre verlängern. Wie das Finanzministerium das bei Staking und Lending im Einzelnen sieht, steht in seinem Schreiben vom 6. März 2025. Prüfe das für deinen Fall.

Wie funktioniert die Freigrenze von 1.000 €?

Beträgt dein Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 €, ist er steuerfrei. Erreichst du 1.000 € oder mehr, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Es ist also eine Freigrenze und kein Freibetrag.

Wie wird ein Tausch von Krypto gegen Krypto behandelt?

Nach der Auslegung der Finanzverwaltung ist ein Tausch eine Veräußerung des hingegebenen Coins und eine Anschaffung des erhaltenen. Die Haltefrist beginnt für den erhaltenen Coin neu. Einen eigenen Hinweis zu Stablecoins haben wir nicht gefunden.

Wie werden Staking, Lending und Mining besteuert?

Laufende Erträge aus Staking und Lending ordnet die Finanzverwaltung den sonstigen Einkünften zu (§ 22 Nr. 3 EStG). Sie sind steuerfrei, solange sie zusammen unter 256 € im Kalenderjahr bleiben. Ab 256 € ist der ganze Betrag steuerpflichtig.

Mining kann je nach Umfang sonstige Einkünfte oder ein Gewerbe sein. Bei Airdrops kommt es darauf an, ob du eine Gegenleistung erbracht hast.

Wie kann ich Krypto-Verluste verrechnen?

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gleichst du nur mit Gewinnen derselben Art aus. Was in einem Jahr nicht ausgeglichen wird, kannst du in das Vorjahr zurücktragen oder in die folgenden Jahre vortragen, jeweils nur gegen solche Gewinne.

Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?

In der Anlage SO der Einkommensteuererklärung: private Veräußerungsgeschäfte in den Zeilen für Krypto, Erträge aus Staking und Lending unter sonstige Einkünfte. Die Zeilennummern ändern sich je Jahrgang, die ELSTER-Anleitung nennt sie. Halte außerdem fest, in welcher Reihenfolge du verkauft hast (zum Beispiel nach FIFO).

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt die EU-Richtlinie DAC8 um und ist seit 24. Dezember 2025 in Kraft. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen Daten ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Wann die erste Meldung fällig ist, steht auf der Seite des Amts nicht.

Wird die Haltefrist abgeschafft?

Es gibt Medienberichte über Pläne, Krypto wie Wertpapiere zu besteuern. Ein beschlossenes Gesetz haben wir nicht gefunden, die Haltefrist von einem Jahr gilt nach aktuellem Stand weiter. Ein Antrag zur Abschaffung fand im Finanzausschuss keine Mehrheit.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:

  • Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für 2025 und 2026.
  • Die Randziffern des BMF-Schreibens zu Tausch und 10-Jahres-Frist bei Staking im Detail.
  • Der Termin der ersten DAC8-Meldung nach dem Gesetz.
  • Der Stand der Reformpläne ab August 2026.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus rechnet für Deutschland die Haltefrist je Los, die 1.000-€-Freigrenze und die Erträge aus Staking aus und füllt die Anlage SO vor. Du bestätigst jede Angabe selbst.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): § 23 EStG (gesetze-im-internet.de), § 22 EStG (gesetze-im-internet.de), BZSt: DAC8 und Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zu Kryptowerten. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung