Kryptosteuer in Frankreich 2026

Gelegentliche Krypto-Verkäufe von Privatpersonen besteuert Frankreich pauschal mit 12,8 % Einkommensteuer, dazu kommen Sozialabgaben. Ein Tausch von Krypto gegen Krypto ohne Zuzahlung bleibt steuerneutral.

Einkommensteuer12,8 % pauschal
Haltefristkeine
Schwelle305 € Verkaufspreise
Formular2086
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Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Wie werden Kryptogewinne in Frankreich besteuert?

Gewinne aus gelegentlichen Verkäufen von Krypto-Werten (actifs numériques) fallen unter die pauschale Besteuerung. Die Einkommensteuer beträgt 12,8 %. Dazu kommen Sozialabgaben. Du kannst stattdessen den progressiven Tarif wählen (Feld 3CN der Erklärung). Diese Wahl gilt für alle Krypto-Gewinne des Jahres und lässt sich nicht widerrufen.

Eine Haltefrist oder eine Staffelung nach Haltedauer gibt es nicht.

Wie wird der Gewinn berechnet?

Frankreich rechnet über dein gesamtes Krypto-Portfolio. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis minus dem Gesamtanschaffungspreis des Portfolios, multipliziert mit dem Anteil, den der Verkauf am Portfoliowert zum Verkaufszeitpunkt hat. Die Formel steht auf dem Formular 2086.

Gibt es eine Schwelle für kleine Verkäufe?

Nach der Auslegung der Behörde bleiben Verkäufe steuerfrei, wenn die Summe aller Verkaufspreise im Jahr 305 € nicht übersteigt. Wird sie überschritten, sind alle Verkäufe steuerpflichtig. Das Formular 2086 gehört laut der Broschüre der Steuerverwaltung auch bei Verkäufen unter 305 € zur Erklärung.

Wie wird ein Tausch von Krypto gegen Krypto behandelt?

Ein Tausch ohne Zuzahlung ist steuerneutral und muss nicht erklärt werden. Eine Zuzahlung (soulte) macht den Vorgang steuerpflichtig. Zu einem Tausch gegen Stablecoins haben wir keine eigene Aussage gefunden.

Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?

Auf dem Formular 2086 (Veräußerungen von Krypto-Werten). Das Ergebnis trägst du in die Erklärung 2042-C ein: Gewinn in Feld 3AN, Verlust in Feld 3BN, die Wahl des progressiven Tarifs in Feld 3CN. Konten bei ausländischen Anbietern sind nach Fachquellen zusätzlich separat zu melden (Formular 3916-bis).

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Frankreich setzt die EU-Richtlinie DAC8 um (Haushaltsgesetz 2025 und Dekret vom 19. Dezember 2025). Sie gilt für Transaktionen ab 1. Januar 2026, die erste Meldung der Anbieter folgt 2027. Die Angaben dazu stammen aus einer Fachquelle.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:

  • Die Höhe der Sozialabgaben: bisher 17,2 %. Fachquellen berichten von 18,6 % für Gewinne ab 2025 nach dem Sozialversicherungs-Finanzierungsgesetz 2026, auch das ist amtlich nicht bestätigt.
  • Ob und wie Verluste auf Folgejahre vorgetragen werden dürfen.
  • Die Behandlung von Staking, Mining, Lending und Airdrops.
  • Die Abgabefrist der Erklärung.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Formular 2086 (impots.gouv.fr), Brochure pratique IR 2026, Plus-values, BOFiP: Plus-values sur actifs numériques. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung