Kryptosteuer in Luxemburg
In Luxemburg ist ein Krypto-Gewinn für Privatpersonen nur steuerbar, wenn du innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf verkaufst oder tauschst. Unter 500 € Gewinn im Jahr bleibt er steuerfrei.
Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.
Wie werden Kryptogewinne in Luxemburg besteuert?
Nach dem Rundschreiben der Steuerverwaltung von 2018 sind Verkauf, Tausch und Bezahlen mit Krypto entgeltliche Veräußerungen. Steuerbar ist der Gewinn nur als Spekulationsgewinn, also bei einer Veräußerung binnen 6 Monaten nach dem Erwerb (Art. 99bis LIR). Er wird mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert. Coins, die du länger als 6 Monate hältst, sind im Privatvermögen nicht steuerbar.
Wie funktioniert die Grenze von 500 €?
Spekulationsgewinne sind steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn des Kalenderjahres unter 500 € liegt. Der Wortlaut der Verwaltung spricht für eine Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der volle Betrag steuerbar. Wie die Verwaltung das in der Praxis handhabt, haben wir nicht geprüft.
Wie wird ein Tausch von Krypto gegen Krypto behandelt?
Ein Tausch gegen andere Krypto, gegen Euro oder gegen Waren gilt als Veräußerung des hingegebenen Coins und Anschaffung des erhaltenen. Er kann also innerhalb der 6-Monats-Regel steuerbar sein. Für Stablecoins gibt es keine eigene Aussage, der Wortlaut erfasst sie vermutlich.
Wie berechne ich die Anschaffungskosten?
Lassen sich die einzelnen Coins nicht identifizieren, gilt der gewichtete Durchschnittspreis. FIFO und LIFO schließt die Verwaltung ausdrücklich aus. Die Beweislast für Haltedauer und Kosten liegt bei dir. Beträge rechnest du in Euro um, mit dem Tageskurs einer von der Finanzaufsicht CSSF zugelassenen Plattform.
Wie werden Mining, Staking und Airdrops besteuert?
Mining ist regelmäßig gewerblich. Sind nicht alle Merkmale eines Gewerbes erfüllt, sind es sonstige Einkünfte. Zu Staking, Lending und Airdrops gibt es keinen amtlichen Rahmen. Kanzleien ordnen Staking in der Regel als sonstige Einkünfte ein und sind sich bei Airdrops nicht einig.
Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?
In der Einkommensteuererklärung, Modell 100. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist bis 31. Dezember 2026. Ein eigenes Krypto-Feld haben wir nicht gefunden.
Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?
Luxemburg hat DAC8 mit dem Gesetz vom 27. März 2026 umgesetzt, rückwirkend ab 1. Januar 2026. Anbieter registrieren sich bei der Steuerverwaltung und melden jährlich, erstmals im Jahr 2027. Die Angaben dazu stammen aus Fachquellen.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:
- Wie Spekulationsverluste verrechnet werden.
- Die Behandlung von Staking, Lending und Airdrops durch die Steuerverwaltung.
- Die Steuersätze 2025 und 2026.
- Ob für Privatpersonen eine Vermögensteuer auf Krypto anfällt.
- Ob Privatpersonen ausländische Konten separat melden müssen.
Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Steuerverwaltung Luxemburg: Rundschreiben zu virtuellen Währungen (2018), Steuerverwaltung Luxemburg: Steuererklärung 2025. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung