Kryptosteuer in Liechtenstein
Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen sind in Liechtenstein steuerfrei. Deine Coins zählen aber zum Vermögen, das über einen Sollertrag von 4 % in die Erwerbssteuer einfließt.
Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.
Sind Kryptogewinne in Liechtenstein steuerfrei?
Kapitalgewinne aus der Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Privatvermögen sind von der Erwerbssteuer ausgenommen (Art. 15 Steuergesetz). Die Steuerverwaltung führt Krypto in der Wegleitung zur Steuererklärung als bewegliches Privatvermögen. Daraus folgt, dass Verkauf und Tausch im Privatvermögen keine Gewinnsteuer auslösen. Eine ausdrückliche Aussage der Verwaltung speziell zu Krypto-Gewinnen haben wir nicht gefunden.
Wie wird das Krypto-Vermögen besteuert?
Das Vermögen natürlicher Personen wird über einen standardisierten Vermögensertrag, den Sollertrag, in die Erwerbssteuer überführt. Er beträgt 4 % des Vermögens nach Abzug der Schulden. Krypto gehört zum Vermögen. Du rechnest den Wert in Franken um, Stichtag ist der 1. Januar des Steuerjahres.
Wie werden Staking, Mining und Airdrops behandelt?
Dazu gibt es keine amtliche Krypto-Regel. Allgemein sind Einkünfte in Geld oder Geldeswert steuerbar, Erträge aus dem vermögenssteuerpflichtigen Vermögen sind aber von der Erwerbssteuer ausgenommen. Ob Staking, Mining, Lending und Airdrops darunter fallen, ist amtlich nicht geklärt. Mining als selbständige Tätigkeit kann als Gewerbe gelten.
Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?
Nach der Wegleitung 2025 unter Ziffer 3.1 (Hilfsformular A1), der Sollertrag steht unter Ziffer 7.1. Eingereicht wird bei der Gemeindesteuerkasse, eine Verlängerung bis zu fünf Monate ist möglich. Die Frist nennt das Formular.
Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?
Das CARF-Gesetz vom 7. November 2025 gilt seit 1. Januar 2026. Es verpflichtet Krypto-Dienstleister in Liechtenstein zur Meldung, die Steuerverwaltung leitet die Daten weiter. Der erste Austausch ist laut Regierungsbericht für 2027 geplant.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:
- Eine ausdrückliche Aussage der Steuerverwaltung zu Krypto-Gewinnen, Staking, Mining, Lending und Airdrops.
- Die Abgrenzung zum gewerblichen Handel.
- Die Behandlung von Verlusten.
- Das genaue Abgabedatum der Steuererklärung 2025.
- Der Einkommensteuertarif samt Gemeindezuschlag.
Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Steuergesetz Liechtenstein (gesetze.li), Steuerverwaltung: Wegleitung zur Steuererklärung 2025, CARF-Gesetz vom 7. November 2025 (gesetze.li). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung