Kryptosteuer in Slowenien
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind für Privatpersonen in Slowenien derzeit einkommensteuerfrei. Ein Gesetz mit 25 % Steuer wurde geplant, aber nicht beschlossen. Das kann sich ändern.
Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.
Sind Kryptogewinne in Slowenien steuerfrei?
Nach einer Erklärung der Finanzverwaltung (Stand 14. April 2025) sind Gewinne aus dem Verkauf virtueller Währungen und Krypto-Token für natürliche Personen einkommensteuerfrei. Das gilt, sofern der Coin kein Wertpapier, Gesellschaftsanteil, Investmentanteil oder Derivat ist und der Gewinn nicht im Rahmen einer Tätigkeit entsteht. Eine Haltefrist nennt die Erklärung nicht.
Was ist mit dem geplanten Gesetz von 25 %?
Die Regierung hat im Juli 2025 den Entwurf eines Gesetzes über eine 25-%-Steuer auf Gewinne aus Krypto-Verkäufen beschlossen. Er sollte ab 1. Januar 2026 gelten, der Tausch von Krypto gegen Krypto war ausgenommen. Im November 2025 wurde die Behandlung im Parlament gestoppt, ein Gesetz gibt es nicht. Nach Fachpresse wird 2026 nicht besteuert, frühestens 2027. Von einem neuen Entwurf mit 5 % berichtet die Presse im August 2026, eine amtliche Bestätigung haben wir nicht.
Wann zahlt man Steuer auf Krypto in Slowenien?
Wer regelmäßig und organisiert mit Gewinnabsicht handelt, erzielt nach der Finanzverwaltung Einkünfte aus Tätigkeit. Sie werden über das Portal eDavki erklärt (Formular DDD), dazu kommen Sozialbeiträge. Zu Staking, Mining, Lending und Airdrops von Privatpersonen enthält die Seite der Verwaltung nichts.
Wie wird ein Tausch von Krypto behandelt?
Derzeit gibt es für Privatpersonen keine Besteuerung von Krypto-Gewinnen, also auch nicht beim Tausch von Krypto gegen Krypto oder gegen Stablecoins. Im Entwurf von 2025 war der Tausch Krypto gegen Krypto ausgenommen.
Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?
Slowenien setzt DAC8 über eine Änderung des Steuerverfahrensgesetzes um. Eine Durchführungsverordnung vom 3. Juli 2026 regelt die Meldung über eDavki, die Nullmeldung und die Registrierung der Anbieter. Plattformen berichten ab dem Zeitraum 1. Januar 2026.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:
- Der Stand eines neuen Krypto-Steuergesetzes im Oktober 2026.
- Ob die Erklärung der Finanzverwaltung nach dem 14. April 2025 geändert wurde.
- Die Einordnung von Staking, Mining, Lending und Airdrops bei Privatpersonen.
- Das genaue Inkrafttreten und die ersten Fristen der DAC8-Meldung.
- Ob ausländische Konten von Privatpersonen gemeldet werden müssen.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Finanzverwaltung Slowenien: Handel mit virtuellen Währungen, Regierung: Entwurf Kryptosteuergesetz (11.7.2025), Amtsblatt: Durchführungsverordnung zur DAC8-Meldung (3.7.2026). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung