Kryptosteuer in Zypern 2026

Seit 1. Januar 2026 besteuert Zypern Gewinne aus der Veräußerung von Krypto-Assets pauschal mit 8 %. Auch ein Tausch von Krypto gegen Krypto zählt als Veräußerung. Verluste lassen sich nur im selben Jahr mit Krypto-Gewinnen verrechnen.

Steuersatz8 % pauschal
Gilt seit1.1.2026
Verlustenur im selben Jahr
Miningausgenommen
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Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Wie werden Kryptogewinne in Zypern besteuert?

Das Gesetz 244(I)/2025, veröffentlicht im Amtsblatt vom 31. Dezember 2025, hat in das Einkommensteuergesetz einen neuen Artikel 20E eingefügt. Danach werden Gewinne jeder Person aus der Veräußerung von Krypto-Assets mit 8 % besteuert. Krypto-Assets sind die Werte, die die MiCA-Verordnung definiert, Stablecoins eingeschlossen. Die Regel gilt seit 1. Januar 2026.

Nach den FAQ des Finanzamts, die wir nur aus Suchauszügen kennen, gilt der Satz für Veräußerungen ab 1. Januar 2026, egal wann du die Coins gekauft hast.

Bis Ende 2025 waren private Kursgewinne in Zypern nach Angaben von Fachquellen in der Regel steuerfrei, weil das Land Kapitalgewinne nur auf Immobilien in Zypern besteuerte. Einen amtlichen Beleg dafür haben wir nicht. Seit 1. Januar 2026 gilt der Satz von 8 %.

Was zählt als Veräußerung?

Das Gesetz nennt vier Fälle: den Verkauf, die Schenkung, den Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes und die Nutzung als Zahlungsmittel. Ein Tausch von Krypto gegen Krypto ist also steuerbar. Das Gesetz setzt keine Haltefrist und keinen Freibetrag fest.

Wie wird der Gewinn berechnet?

Nach den FAQ-Auszügen ist der Gewinn bei einem Verkauf der Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und direkte Transaktionskosten. Bei Schenkung und Zahlung gilt der Marktwert zum Zeitpunkt. Andere Ausgaben sind nicht abziehbar. Welche Kostenmethode gilt (FIFO oder Durchschnitt), steht nicht im Gesetz.

Wie kann ich Krypto-Verluste verrechnen?

Verluste aus der Veräußerung von Krypto-Assets verrechnest du nur mit Krypto-Gewinnen desselben Steuerjahres (Art. 20E Abs. 2). Es gibt keinen Vortrag auf spätere Jahre und keine Verrechnung mit anderem Einkommen. Auch ein Konzernausgleich zwischen Gesellschaften ist ausgeschlossen.

Wie wird Mining besteuert?

Die Veräußerung von Coins, die du durch Mining erworben hast, fällt nicht unter den 8-%-Satz, sondern unter das allgemeine Einkommensteuerrecht (Art. 20E Abs. 4). Nach den FAQ-Auszügen wird erst bei der Veräußerung der geminten Coins besteuert.

Wie werden Staking, Lending und Airdrops besteuert?

Dazu enthält das Gesetz keine eigene Regel. Alles, was nicht unter Art. 20E fällt, wird nach dem allgemeinen Einkommensteuerrecht besteuert. Ein Auszug aus den FAQ des Finanzamts ordnet Staking als Geschäftstätigkeit ein, Kanzleien beschreiben es anders. Wir legen uns hier nicht fest.

Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?

Krypto-Gewinne gehören in die Steuererklärung. Nach den FAQ-Auszügen wird die Steuer über die vorläufige Steuer in zwei Raten gezahlt, die erste bis 31. Juli. Das genaue Formular und die Abgabefrist haben wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegt.

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Zypern hat DAC8 mit dem Gesetz 38(I)/2026 umgesetzt, laut EY rückwirkend ab 1. Januar 2026. Krypto-Dienstleister melden danach bis 30. Juni für das Vorjahr, erstmals bis 30. Juni 2027 für 2026. Die Angaben stammen aus einer Fachquelle, den Gesetzestext haben wir nicht gelesen.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen. Die amtlichen FAQ des Finanzamts waren für uns nicht abrufbar:

  • Die Kostenmethode (FIFO oder Durchschnitt) und ein möglicher Freibetrag.
  • Das Formular und die Abgabefrist der Steuererklärung für Privatpersonen.
  • Die Behandlung von Stablecoins, Lending, Airdrops und gewerblichem Handel.
  • Ob auf Krypto-Gewinne weitere Abgaben anfallen.
  • Was bis Ende 2025 galt: Das neue Gesetz greift erst ab 2026, die frühere Steuerfreiheit kennen wir nur aus Fachquellen.
Was Kryptofiskus dazu macht

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Gesetz 244(I)/2025, Einkommensteuer (Änderung Nr. 4), Amtsblatt 31.12.2025 (cylaw.org), EY Zypern: DAC8-Gesetz 38(I)/2026 (Fachquelle). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung. Die Angaben zu den FAQ des Finanzamts stammen aus Suchauszügen