Kryptosteuer in Ungarn 2026

Ungarn besteuert Krypto mit 15 % auf das Jahresergebnis. Steuerpflichtig wird erst, wenn ein Coin die Krypto-Welt verlässt, zum Beispiel beim Wechsel in Euro oder Forint oder beim Bezahlen. Verluste lassen sich seit dem Steuerjahr 2025 ohne zeitliche Grenze vortragen.

Steuersatz15 %
Tausch Kryptosteuerfrei
Verlustvortragunbegrenzt ab 2025
Frist 202520. Mai 2026
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Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Wie werden Kryptogewinne in Ungarn besteuert?

Auf das Jahresergebnis aus Kryptogeschäften zahlst du 15 % Einkommensteuer (§ 67/C des Einkommensteuergesetzes). Steuerlich zählt ein Geschäft erst, wenn der Coin die Krypto-Welt verlässt: bei einem Tausch in Fiat oder in einen realen Vermögenswert und bei einer Zahlung für Waren oder Dienstleistungen. Ein Tausch von Krypto gegen Krypto bleibt steuerfrei.

Wie wird der Gewinn berechnet?

Ungarn rechnet mit dem Jahressaldo und nicht je Verkauf: Du ziehst von allen Erlösen des Jahres (Marktwert bei der Veräußerung) alle im Jahr aufgewendeten belegten Anschaffungskosten und Gebühren ab. Auch die Kosten für Coins, die du im Jahr nicht verkauft hast, zählen. Übersteigen die Ausgaben die Erlöse, entsteht ein Verlust, auch ohne Verkauf.

Gibt es eine Grenze für kleine Geschäfte?

Ein einzelnes Geschäft bis 10 % des monatlichen Mindestlohns bleibt außer Ansatz, wenn am selben Tag kein weiteres gleichartiges Geschäft Erlös bringt und die Jahressumme dieser Erlöse den Mindestlohn nicht übersteigt. Für 2025 ergibt das mit dem Mindestlohn von 290.800 HUF rechnerisch 29.080 HUF je Geschäft. Die Beträge von 2022 (20.000 und 200.000 HUF) gelten nicht mehr.

Wie kann ich Krypto-Verluste verrechnen?

Ab dem Steuerjahr 2025 ist der Steuerausgleich zeitlich unbegrenzt: Jeder früher erklärte und noch nicht ausgeglichene Krypto-Verlust zählt. Der Ausgleich beträgt 15 % des Verlusts, gedeckelt auf die Steuer, die auf Krypto-Einkünfte des laufenden Jahres und der zwei Vorjahre entfiel. Der Verlust muss in der Erklärung des Entstehungsjahres ausgewiesen worden sein. Du führst dafür eine Verlustübersicht.

Wie wird Mining behandelt?

Die belegten Aufwendungen für Mining und Validierung gelten als Anschaffungskosten. Für die Tätigkeit selbst setzt das Gesetz keinen Erlös an. Steuerlich zählen die Coins damit erst, wenn sie die Krypto-Welt verlassen.

Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?

In der Erklärung 25SZJA in Zeile 164: Gewinn in Spalte e, Steuer in Spalte f, Verlust in Spalte a. Zusätzlich gibt es ein freiwilliges Blatt (25SZJA-10) mit einer Einzelaufstellung. Der Entwurf der Steuerbehörde enthält Krypto nicht, du ergänzt es selbst. Gewinne bei ausländischen Börsen gehören in dieselbe Zeile, in Forint umgerechnet. Für das Steuerjahr 2025 lief die Frist am 20. Mai 2026 ab.

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Seit 1. Januar 2026 müssen sich Krypto-Dienstleister bei der Steuerbehörde im System NAV DACentral registrieren. Neukunden müssen Steueransässigkeit und Steuernummer sofort angeben, Altkunden bis spätestens 1. Januar 2027. Das Bußgeld liegt bei bis zu 2 Mio. HUF. Das Umsetzungsgesetz nennen Fachquellen 2025. évi LXXXVI.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:

  • Die Behandlung von Staking, Lending und Airdrops.
  • Die Einordnung von Stablecoins.
  • Ob Sozialabgaben auf Krypto-Einkünfte anfallen.
  • Der Mindestlohn 2026 und damit die Grenze für kleine Geschäfte 2026.
  • Die Frist für die Erklärung 2026.
  • Die Abgrenzung zum gewerblichen Handel.
  • Das Datum der jährlichen Meldung der Anbieter und der erste Austausch.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Steuerbehörde NAV: Ausfüllleitfaden zur Erklärung 25SZJA, Einkommensteuergesetz (Szja tv.), § 67/C, net.jogtar.hu, NAV: neue Pflichten der Krypto-Dienstleister (DAC8). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung