Kryptosteuer in Tschechien
Seit 15. Februar 2025 sind Krypto-Verkäufe in Tschechien steuerfrei, wenn du länger als 3 Jahre gehalten hast oder deine Erlöse im Jahr 100.000 CZK nicht übersteigen. Sonst ist der Erlös abzüglich Ausgaben steuerpflichtig.
Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.
Wann sind Krypto-Verkäufe in Tschechien steuerfrei?
Das Gesetz 32/2025 hat zwei Befreiungen eingeführt, die seit 15. Februar 2025 gelten. Erstens: Die Summe deiner Erlöse aus entgeltlicher Übertragung von Krypto-Werten im Steuerjahr liegt nicht über 100.000 CZK (ohne E-Geld-Token). Zweitens: Zwischen Erwerb und Übertragung liegen mehr als 3 Jahre. Die Grenze von 100.000 CZK bezieht sich auf Erlöse, nicht auf Gewinne.
Wer innerhalb von 3 Jahren überträgt, bleibt steuerpflichtig, auch wenn der Kaufvertrag erst nach 3 Jahren geschlossen wird. Für nach dem Zeittest befreite Erlöse gilt eine Obergrenze von 40 Mio. CZK.
Wie wird besteuert, wenn keine Befreiung greift?
Dann ist der Erlös als sonstiges Einkommen steuerpflichtig (§ 10 des Einkommensteuergesetzes), abzüglich nachgewiesener Ausgaben. Ausgaben, die das Einkommen übersteigen, werden bei sonstigen Einkünften nicht berücksichtigt. Es gilt der normale Einkommensteuersatz der Person.
Was gilt für Stichtag und Haltezeit vor 2025?
Für 2025 zählen nur Erlöse ab 15. Februar 2025 in die Grenze von 100.000 CZK. Die Haltezeit vor diesem Datum zählt für den Zeittest von 3 Jahren mit. Das stützt sich auf eine Auslegung der Kammer der Steuerberater, der die Generalfinanzdirektion zugestimmt hat.
Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?
Befreite Einkünfte stehen nicht in der Erklärung und lösen keine Erklärungspflicht aus. Befreite Einkünfte über 5.000.000 CZK sind dem Finanzamt anzuzeigen. Für das Steuerjahr 2025 lief die Papierfrist bis 1. April 2026. Die Frist für die elektronische Abgabe haben wir nicht belegt.
Welche Besonderheiten gibt es?
Keine Befreiung gibt es bei Betriebsvermögen und bis 3 Jahre nach Ende einer selbständigen Tätigkeit. Bei einer Erbschaft von Verwandten in gerader Linie oder vom Ehepartner wird die Haltezeit des Erblassers angerechnet.
Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?
Die EU-Richtlinie DAC8 gilt seit 1. Januar 2026. Nach der Finanzverwaltung (Stand 17. Dezember 2025) war die tschechische Umsetzung noch nicht verabschiedet, der Entwurf sieht eine Meldung der Anbieter bis 30. April 2027 vor. Ob das Gesetz inzwischen gilt, ist offen.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:
- Die Behandlung von Staking, Mining, Lending und Airdrops.
- Ein Tausch von Krypto gegen Krypto und gegen Stablecoins.
- Ob Verluste mit anderen Einkünften verrechnet oder vorgetragen werden.
- Welche Kostenmethode gilt.
- Die Frist für die elektronische Abgabe.
- Der Stand des DAC8-Gesetzes.
- Ob bei Überschreiten der Grenze der gesamte Erlös steuerpflichtig wird: nur aus einer Fachquelle.
Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.
Weiterlesen
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Finanzverwaltung: Einkommensteuer, sonstige Einkünfte, Finanzverwaltung: Auslegung der Kammer zu Krypto (29.4.2026), Finanzverwaltung: Steuerneuheiten 2026, Finanzverwaltung: Stand der DAC8-Umsetzung. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung