Kryptosteuer in Belgien 2026

Belgien besteuert Gewinne aus Krypto-Verkäufen seit 1. Januar 2026 mit 10 %, mit einem jährlichen Freibetrag. Bestände, die du vorher gekauft hast, zählen mit dem Wert vom 31. Dezember 2025. Vor 2026 entstandene Gewinne bleiben außer Ansatz.

Steuersatz10 %
Gilt seit1.1.2026
Verlustenur im selben Jahr
AltbestandWert am 31.12.2025
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Steuerberichte gibt es für diese drei Länder. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Wie werden Kryptogewinne in Belgien besteuert?

Das Gesetz vom 6. April 2026 (Moniteur belge vom 21. April 2026) führt eine Steuer auf Wertzuwächse bei Finanzwerten ein. Krypto-Assets gehören nach der Definition im Gesetz dazu. Der Satz beträgt 10 %. Er gilt für Gewinne außerhalb einer Berufstätigkeit und rückwirkend ab 1. Januar 2026.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Das Gesetz nennt als Basisbetrag 4.855 € pro Person und Jahr in der Indexbasis von 1992, dazu einen Zusatzfreibetrag, der sich über die Jahre aufbaut. Beide Beträge werden indexiert. Für das Veranlagungsjahr 2027 (Einkünfte 2026) nennt das Rundschreiben 2026/C/74 der Finanzverwaltung nach einer Wiedergabe in einem Blog 10.000 €. Wir konnten das auf der amtlichen Seite nicht prüfen. Bestätige den aktuellen Betrag bei der Finanzverwaltung.

Was gilt für Coins, die ich vor 2026 gekauft habe?

Bei Werten, die du vor dem 1. Januar 2026 erworben hast, gilt der Wert am 31. Dezember 2025 als Anschaffungswert. Frühere Gewinne bleiben steuerfrei. Bis Ende 2030 kannst du auf Antrag stattdessen den durchschnittlichen tatsächlichen Anschaffungswert ansetzen.

Wie wird ein Tausch von Krypto gegen Krypto behandelt?

Nach dem Rundschreiben (laut Wiedergabe) ist jede Veräußerung steuerpflichtig, auch der Tausch in andere Krypto-Assets und das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto. Eine Übertragung zwischen deinen eigenen Wallets ist keine Veräußerung. Stablecoins nennt das Rundschreiben nicht eigens, sie gelten nach der Definition als Krypto-Assets. Bei Airdrops gilt kein Anschaffungswert, der spätere Verkauf zählt voll als Gewinn.

Wie kann ich Krypto-Verluste verrechnen?

Verluste verrechnest du nur mit Gewinnen derselben Steuerperiode, desselben Steuerpflichtigen und derselben Kategorie. Einen Vortrag auf spätere Jahre sieht das Gesetz nicht vor. Bei Altbestand misst sich der Verlust am Wert vom 31. Dezember 2025.

Wo gebe ich Krypto in der Steuererklärung an?

In der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem du verkauft hast. Freibetrag, höherer Anschaffungswert und Verlustverrechnung musst du in dieser Erklärung beantragen und die Belege bereithalten. Belgische Vermittler können ab 1. Juni 2026 die Steuer abführen, du kannst dem widersprechen. Formular, Code und Abgabefrist für 2027 haben wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegt.

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Belgien hat DAC8 mit einem Gesetz umgesetzt, das nach Fachquellen am 1. April 2026 im Moniteur belge stand und am 11. April 2026 in Kraft trat. Das erste Meldejahr ist 2026, die erste Meldung der Anbieter folgt 2027.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen. Die Seiten der Finanzverwaltung waren für uns nicht abrufbar:

  • Die Höhe des Freibetrags für 2027 aus einer amtlichen Seite und die Beträge der Folgejahre.
  • Die Behandlung von Staking, Lending und Mining.
  • Formular, Code und Frist in der Steuererklärung.
  • Ob Konten bei ausländischen Anbietern gemeldet werden müssen.
  • Das genaue Datum des DAC8-Gesetzes und die erste Meldefrist.
  • Die Behandlung von Stablecoins im Einzelnen.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus erstellt Steuerberichte für Österreich, Deutschland und die Schweiz. Für dieses Land informiert diese Seite. Deine Transaktionen kannst du trotzdem in Kryptofiskus sammeln und als CSV exportieren.

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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Gesetz vom 6. April 2026, Moniteur belge 21.4.2026 (ejustice). Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Steuerregeln ändern sich, prüfe den aktuellen Stand bei der Finanzverwaltung oder deiner Steuerberatung. Das Rundschreiben 2026/C/74 kennen wir nur aus einer Wiedergabe