Wegzugsbesteuerung bei Krypto in Deutschland

Eine Wegzugssteuer auf Krypto im Privatvermögen kennt das deutsche Recht nach unserer Auswertung nicht. Offen und umstritten ist, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG beim Umzug in ein Niedrigsteuerland trotzdem Krypto-Gewinne erfasst.

Privatvermögenkeine Wegzugssteuer
§ 6 AStGnur Anteile ab 1 %
§ 2 AStGumstritten bei Krypto
MeldungAnbieter ab 2026
Steuerbericht und Bestände in Kryptofiskus ansehen →

Mit dem Stand deiner Transaktionen am Wegzugstag lässt sich der Einstand sauber belegen. Anmeldung nötig, kostenlos, keine Kreditkarte.

Gibt es in Deutschland eine Wegzugsbesteuerung auf Krypto?

Für Krypto, die du privat hältst, nach unserer Auswertung nein. Die Wegzugsbesteuerung in § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn du mit mindestens 1 % beteiligt bist (§ 17 EStG). Kryptowerte nennt sie nicht. Auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung von Kryptowerten vom 6. März 2025 sagt zum Wegzug nichts.

Das ist ein Unterschied zu Österreich, wo Krypto im Gesetz ausdrücklich in die Wegzugsbesteuerung einbezogen ist.

Was gilt, wenn ich Krypto über eine GmbH halte?

Dann ist der Anteil an der GmbH der Gegenstand, nicht die einzelne Münze. Bei einer Beteiligung von mindestens 1 % kann § 6 AStG greifen. Das ist ein Fall für die Steuerberatung.

Was gilt bei Krypto im Betriebsvermögen?

Gehören die Kryptowerte zu einem Betrieb, kann die Überführung ins Ausland nach den allgemeinen Regeln als Entnahme gelten (§ 4 EStG). Das gilt für Betriebsvermögen, nicht für Krypto im Privatvermögen.

Wird ein Verkauf nach dem Wegzug in Deutschland besteuert?

Als Person ohne Wohnsitz in Deutschland bist du nur mit den inländischen Einkünften steuerpflichtig, die das Gesetz aufzählt. § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG erfasst bei privaten Veräußerungsgeschäften nur inländische Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Krypto steht dort nicht. Ein Verkauf nach dem Wegzug wäre damit in Deutschland nicht steuerbar.

Ob der Zuzugsstaat den Gewinn besteuert, ist eine andere Frage. Dazu informieren die Seiten der einzelnen Länder.

Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG?

§ 2 AStG betrifft Menschen, die in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten. Sie bleiben zehn Jahre lang mit bestimmten Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Ein Beispiel für ein Niedrigsteuerland sind die Vereinigten Arabischen Emirate.

Ob Gewinne aus privaten Krypto-Verkäufen darunter fallen, ist umstritten. Eine Beratungsseite nimmt es an, ein Fachbeitrag von 2022 verneint es. Ein Urteil oder ein Schreiben der Finanzverwaltung dazu haben wir nicht gefunden. Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und in Deutschland bedeutende Interessen behält, sollte diese Frage vorab klären lassen.

Reicht die Abmeldung, um nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig zu sein?

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein entscheidet nicht. Maßgeblich sind der Wohnsitz nach § 8 AO und der gewöhnliche Aufenthalt nach § 9 AO.

Welche Meldepflichten gibt es für Krypto-Anbieter?

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz gilt ab dem Jahr 2026. Die Anbieter melden Transaktionen ihrer Kunden erstmals bis 31. Juli 2027 für das Jahr 2026.

Ändert sich das durch die geplante Reform?

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2026 würde Krypto im Privatvermögen neu regeln. Nach Presseberichten geht es um einen Satz von 25 % und das Ende der Haltefrist für neue Bestände. Wir kennen den Entwurf nur aus diesen Berichten. Zum Wegzug steht darin in keiner Quelle, die wir gelesen haben, etwas. Ob ein Gesetz daraus wird, ist offen.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:

  • Ob § 2 AStG private Krypto-Gewinne erfasst. Dazu gibt es keine Rechtsprechung und keine Aussage der Finanzverwaltung.
  • Den genauen Wortlaut der Gesetze. Wir haben sie über Zusammenfassungen ausgewertet, nicht im Original.
  • Wie ein Entwurf zur Besteuerung von Krypto im Privatvermögen den Wegzug regeln würde.
  • Wie der Zuzugsstaat den Bestand besteuert. Die Länderseiten nennen dazu nur die allgemeinen Regeln des jeweiligen Landes.
  • Den Fall von Krypto in einer Gesellschaft oder im Betriebsvermögen im Einzelnen.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus sammelt deine Transaktionen aus Börsen und Wallets und rechnet Einstand und Bestände je Stichtag. Das hilft, den Stand am Wegzugstag zu belegen. Welche Steuer daraus folgt, entscheidet das Finanzamt.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Außensteuergesetz, § 2 und § 6 (Gesetze im Internet), Einkommensteuergesetz, § 49 Abs. 1 Nr. 8 (Gesetze im Internet), Abgabenordnung, § 8 und § 9 (Gesetze im Internet), BMF-Schreiben zur Einkommensteuerlichen Behandlung von Kryptowerten vom 6. März 2025. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Vor einem Wegzug solltest du dich von einer Steuerberatung begleiten lassen, die beide Länder kennt