DAC8 Krypto-Check: Habe ich alles erklärt?
Seit 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Anbieter in der EU Daten für die Finanz. Der Check schätzt in 2 Minuten dein Risiko als gering, mittel oder hoch ein und zeigt, wo in Kryptofiskus etwas fehlen könnte. Deine Antworten verlassen den Browser nicht.
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Erklärt
Was ist DAC8 und ab wann melden die Anbieter?
DAC8 ist die EU-Richtlinie für den automatischen Austausch von Krypto-Daten. Österreich hat sie mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz umgesetzt, Deutschland mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz. Beide gelten seit 1. Januar 2026. Anbieter melden jeweils bis 31. Juli für das Vorjahr, erstmals bis 31. Juli 2027 für das Jahr 2026.
Die Schweiz setzt den Austausch über Kryptowerte nach den FAQ des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (Stand 18. Mai 2026) frühestens ab 1. Januar 2027 um. Im Jahr 2026 bestehen dort keine Pflichten.
Eine Pflicht, auch Vorjahre vor 2026 zu melden, haben wir in keinem der Gesetze gefunden. Daten früherer Jahre können Behörden trotzdem auf anderem Weg haben. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen nennt in einer Pressemitteilung Sammelauskunftsersuchen an Handelsplattformen mit rund 4.000 Fällen aus mehreren Jahren.
Ist eine Selbstanzeige nur möglich, bevor die Daten ankommen?
Das lesen wir in keinem Gesetz. Maßgeblich sind die Sperrgründe. In Österreich verhindert eine bereits gesetzte Verfolgungshandlung oder eine entdeckte Tat die Straffreiheit, wenn du die Entdeckung kennst (§ 29 Abs. 3 FinStrG). In Deutschland sind es unter anderem eine Prüfungsanordnung, die Einleitung eines Strafverfahrens und eine ganz oder teilweise entdeckte Tat, wenn du davon wusstest oder damit rechnen musstest (§ 371 Abs. 2 AO). In der Schweiz darf die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt sein (Art. 175 Abs. 3 DBG).
Der bloße Eingang von Meldedaten steht in keinem dieser Gesetze als Sperrgrund. Ab wann ein Datenabgleich als Entdeckung gilt, ist offen. Ein Kommentar in Österreich sieht die Wirkung bei einer Entdeckung durch irgendeine Behörde teilweise oder ganz entfallen. Für Deutschland schreibt die Kommentarliteratur, Kontrollmaterial führe in der Regel erst mit weiteren Feststellungen zur Entdeckung. Beides sind Fachmeinungen, keine amtlichen Aussagen.
Was gilt in Österreich?
Straffrei wird, wer seine Verfehlung beim Finanzamt darlegt (§ 29 FinStrG). Die für die Feststellung bedeutsamen Umstände sind ohne Verzug offenzulegen. Die sich ergebenden Beträge sind binnen eines Monats zu entrichten, bei einer Zahlungserleichterung nach § 212 BAO in höchstens 2 Jahren.
Für denselben Abgabenanspruch ist nur eine Selbstanzeige wirksam. Wird sie bei einer Prüfung erst nach deren Anmeldung erstattet, fällt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eine Abgabenerhöhung an: 5 % der Mehrbeträge, über 33.000 € 15 %, über 100.000 € 20 %, über 250.000 € 30 %. Ohne Prüfungsanlass nennt das Gesetz keinen Zuschlag.
Die Festsetzungsverjährung beträgt 5 Jahre, bei hinterzogenen Abgaben 10 Jahre (§ 207 BAO). Besondere Regeln für Krypto enthält § 29 nicht, die allgemeinen gelten. Die Krypto-Besteuerung nach § 27b EStG gilt für Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden.
Was gilt in Deutschland?
Straffrei wird, wer alle Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang berichtigt, ergänzt oder nachholt. Das muss alle unverjährten Taten umfassen, mindestens die der letzten 10 Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 AO). Hinterzogene Steuern und Hinterziehungszinsen sind zu zahlen.
Liegt die verkürzte Steuer über 25.000 € je Tat, ist § 371 gesperrt. Straffreiheit gibt es dann nur nach § 398a AO mit einem Geldbetrag von 10 % der hinterzogenen Steuer bis 100.000 €, 15 % darüber bis 1 Million € und 20 % darüber. Was „je Tat“ genau bedeutet, haben wir nicht aus einer amtlichen Auslegung belegt.
Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre, bei leichtfertiger Verkürzung 5 Jahre und bei Hinterziehung 10 Jahre (§ 169 AO). Private Veräußerungsgewinne mit Krypto sind steuerbar, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt (§ 23 EStG). Gewinne unter 1.000 € im Jahr bleiben steuerfrei.
Was gilt in der Schweiz?
Zeigt eine Person erstmals eine Steuerhinterziehung selbst an, wird nicht bestraft, wenn die Hinterziehung keiner Steuerbehörde bekannt ist, sie die Verwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützt und sich ernstlich um die Bezahlung bemüht (Art. 175 Abs. 3 DBG). Das gilt einmal. Bei jeder weiteren Selbstanzeige beträgt die Busse ein Fünftel der hinterzogenen Steuer.
Die Nachsteuer wird samt Zins eingefordert. Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode (Art. 151 und 152 DBG). Für Erben gilt eine vereinfachte Nachbesteuerung über die letzten 3 Jahre (Art. 153a DBG).
Gewinne aus Kauf und Verkauf im Privatvermögen sind nach der Eidgenössischen Steuerverwaltung grundsätzlich steuerfrei. Die Bestände gehören aber in die Vermögenssteuer, zum Verkehrswert. Je nach Art und Umfang kann eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegen, dann sind Gewinne steuerbar.
Was ist der Unterschied zwischen Berichtigung und Selbstanzeige?
In Deutschland verlangt § 153 AO, einen erkannten Irrtum unverzüglich richtigzustellen. Bei leichtfertiger Verkürzung entfällt das Bußgeld bei rechtzeitiger Berichtigung (§ 378 Abs. 3 AO). Bei Vorsatz gilt § 371 AO mit Sperrgründen und Zahlungspflicht. Welche Norm greift, hängt davon ab, ob ein Irrtum oder Vorsatz vorlag. Das ist unsere Folgerung aus dem Gesetzestext, keine amtliche Abgrenzung.
In Österreich ist Abgabenhinterziehung vorsätzlich (§ 33 FinStrG), strafbar ist auch die grob fahrlässige Verkürzung (§ 34). Die Selbstanzeige gilt für jedes Finanzvergehen. Eine amtliche Abgrenzung zwischen einer bloß nachgereichten Erklärung und der Selbstanzeige haben wir nicht gefunden.
Was kann ich jetzt vorbereiten?
Unabhängig vom Ergebnis helfen vollständige Zahlen. Kryptofiskus importiert Börsen, Wallets und CSV-Dateien, berechnet Gewinne je Jahr nach den Regeln deines Landes und zeigt Lücken in den Einständen. So hast du eine saubere Grundlage statt einer Schätzung.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht aus einer amtlichen Quelle belegen:
- Ab wann der Eingang von DAC8-Daten bei einer Behörde als Entdeckung der Tat gilt.
- Die amtliche Abgrenzung zwischen Berichtigung und Selbstanzeige in Österreich.
- Wie die Finanzverwaltung „je Tat“ bei der 25.000-€-Grenze in Deutschland auslegt.
- Ob die Finanzverwaltung in Österreich bei nicht erklärten Krypto-Einkünften regelmäßig Vorsatz annimmt und damit 10 Jahre. Das schreibt ein Kommentar, eine amtliche Aussage haben wir nicht.
- Der Stand der Schweizer Umsetzung des Krypto-Datenaustauschs nach dem 18. Mai 2026.
- Die Verwaltungsrichtlinien der drei Länder haben wir nicht vollständig gelesen.
Weiterlesen
- DAC8 und CARF in Österreich erklärt
- Kryptosteuer Österreich
- Kryptosteuer Deutschland
- Bestandsabgleich: fehlende Käufe und Verkäufe finden
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Finanzstrafgesetz § 14, § 29, § 31, § 33, § 34 (RIS), Bundesabgabenordnung § 207 bis § 209 (RIS), Krypto-Meldepflichtgesetz (RIS), BMF: Schlechtes Gewissen, Selbstanzeige, Abgabenordnung § 153, § 169, § 371, § 378, § 398a (Gesetze im Internet), Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (Gesetze im Internet), Einkommensteuergesetz § 23 (Gesetze im Internet), Finanzverwaltung NRW: Meldepflicht für Kryptowerte, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 151 bis 153a und 175 (Fedlex), Eidgenössische Steuerverwaltung: Kryptowährungen, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen: FAQ zum Krypto-Datenaustausch. Stand der Angaben: 10. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Kryptofiskus ist kein Steuerberater