Kryptowerte bilanzieren in Österreich
Hält deine GmbH oder dein Unternehmen Bitcoin und Co., musst du sie am Stichtag bewerten. Hier steht, was das UGB verlangt, wie Ab- und Zuschreibung zusammenspielen und welche Buchungssätze am Monats- und Jahresende entstehen.
Anmeldung nötig. Die Bilanzierung ist ein eigenes Jahresabo, du schaltest sie im Shop frei.
Wohin gehören Kryptowerte in der Bilanz?
Das Bilanzrecht kennt keine eigene Regel für Krypto. Die Einordnung hängt davon ab, wofür du sie hältst.
Für kurze bis mittlere Zeit gehören sie ins Umlaufvermögen. Das ist der Normalfall. Dienen sie dem Betrieb dauerhaft, kommt Anlagevermögen in Frage (§ 198 UGB). Das ist die Ausnahme, und du solltest sie dokumentieren, etwa mit einem Gesellschafterbeschluss zur Anlagestrategie.
Bewertung am Stichtag
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip (§ 207 UGB). Liegt der Kurs am Bilanzstichtag unter deinen Anschaffungskosten, schreibst du ab. Ein Wahlrecht gibt es nicht.
Im Anlagevermögen gilt das gemilderte Prinzip (§ 204 UGB). Abgeschrieben wird nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bei Krypto ist das schwer zu belegen, weil ein Kurs von minus 50 % binnen Monaten wieder aufholen kann.
Zuschreibung nur bis zu den Anschaffungskosten
Erholt sich der Kurs nach einer Abschreibung, musst du zuschreiben (§ 208 UGB). Die Obergrenze sind die ursprünglichen Anschaffungskosten. Darüber hinaus aufzuwerten ist im UGB-Abschluss nicht zulässig.
Das vergessen Unternehmen in der Praxis am häufigsten: Die Abschreibung steht in der Bilanz, die Zuschreibung im Folgejahr fehlt.
Bestand je Coin zum Durchschnittspreis
Führe jeden Coin mit einem eigenen gleitenden Durchschnittspreis. Für die Steuer verlangt das die Kryptowährungsverordnung ohnehin, im UGB-Abschluss ist es die praktische Lösung. Wähle die Methode einmal und behalte sie bei (Bewertungsstetigkeit).
Monatsabschluss und Jahresabschluss
Pflicht ist die Bewertung zum Bilanzstichtag, meist der 31.12. Viele Unternehmen bewerten zusätzlich zum Monatsende, damit die Zwischenzahlen stimmen und der Steuerberater im Jahr nicht alles auf einmal sieht.
Wichtig ist, dass jede Bewertung auf der vorherigen aufbaut: Der Buchwert nach der Abwertung ist die Basis für die nächste Zuschreibung und für den Verkauf.
Die Buchungssätze
Alle Beträge sind Beispiele. Die Konten kommen aus deinem Kontenrahmen.
- Abwertung auf 15.000 € bei 20.000 € Anschaffungskosten: Abschreibung Kryptowerte (Aufwand) 5.000 € an Kryptowerte 5.000 €.
- Erholung auf 18.000 €: Kryptowerte 3.000 € an Erträge aus Zuschreibung 3.000 €.
- Kurs steigt auf 30.000 €: Zuschreibung höchstens bis 20.000 €, also noch 2.000 € an Erträge aus Zuschreibung.
- Verkauf nach einer Abwertung: Der Erlös wird gegen den Buchwert nach Abwertung gebucht, die Differenz ist Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf.
Wie Kryptofiskus das umsetzt
Du wählst unter Bilanzierung die Methode und ob zum Monats- oder Jahresende bewertet wird. Kryptofiskus holt den Kurs zum Stichtag, rechnet aus deinen Transaktionen Bestand, Anschaffungskosten und Buchwert je Coin aus und erstellt die Buchungssätze.
Die Buchungen werden bei jedem Aufruf aus den Transaktionen neu berechnet. Doppelte gibt es deshalb nicht. Sie stehen im Journal, in der Saldenliste und in den Exporten für BMD, DATEV, RZL und SAP.
Für ein UGB-Unternehmen empfehlen wir die Methode Abwertung (Niederstwert). Die Methode Kurswert zeigt die App für Auswertungen an, im UGB-Abschluss ist sie nicht zulässig.
Was die App nicht für dich entscheidet
Ob ein Bestand Umlauf- oder Anlagevermögen ist, entscheidest du mit deiner Steuerberatung. Das gilt auch für Angaben im Anhang und für die steuerliche Teilwertabschreibung.
Weiterlesen
- Bewertungsregeln im Ländervergleich
- Kryptowerte bilanzieren in Deutschland
- Kryptowerte bilanzieren in der Schweiz
- Kryptowerte bilanzieren in Italien
- Kryptosteuer Österreich
- Steuerfristen für AT, DE und CH
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Deloitte Österreich (Krammer, 2023): Bilanzierung von Krypto-Assets nach UGB, BDO Österreich: Krypto-Assets, Bewertung nach UGB, Hirschler, Stückler, Wedl: Die Bilanzierung von Krypto-Assets nach UGB (WU Wien, 2023), everbill: Kryptowährung in der GmbH verbuchen. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.