Kryptowerte bilanzieren in Deutschland

Ein Unternehmen, das Bitcoin oder andere Kryptowerte hält, bewertet sie zum Bilanzstichtag. Hier steht, was das HGB dafür vorsieht, wie Abschreibung und Wertaufholung zusammenhängen und welche Buchungen am Monats- und Jahresende anfallen.

Einordnungimmaterieller Vermögensgegenstand
Umlaufvermögenstrenges Niederstwertprinzip
Wertaufholungbis Anschaffungskosten
Planmäßige Abschreibungkeine
Bewertung in Kryptofiskus einrichten →

Anmeldung nötig. Die Bilanzierung ist ein eigenes Jahresabo, du schaltest sie im Shop frei.

Einordnung in der Bilanz

Kryptowerte gelten als immaterielle Vermögensgegenstände. Kurzfristig gehaltene stehen im Umlaufvermögen (sonstige Vermögensgegenstände), langfristig gehaltene bei den Finanzanlagen. In der Praxis ist das Umlaufvermögen der Normalfall.

Nach dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 sind Kryptowährungen nicht abnutzbar. Eine planmäßige Abschreibung gibt es deshalb nicht.

Die Bewertung am Stichtag

Zugang und Folgebewertung beginnen bei den Anschaffungskosten. Danach gilt § 253 HGB.

  • Umlaufvermögen: strenges Niederstwertprinzip. Liegt der Kurs am Stichtag darunter, schreibst du ab. Es gibt kein Wahlrecht.
  • Anlagevermögen: gemildertes Niederstwertprinzip. Abgeschrieben wird bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten

Fällt der Grund für die Abschreibung weg, schreibst du wieder zu. Die Grenze sind die Anschaffungskosten. Eine Aufwertung darüber verbietet das Realisationsprinzip.

Steuerbilanz

Steuerlich ist eine Teilwertabschreibung nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung möglich (§ 6 EStG). Erholt sich der Wert, besteht ein Zuschreibungsgebot. Handelsbilanz und Steuerbilanz können deshalb auseinanderlaufen.

Bestandsbewertung

Für gleichartige Coins darfst du vereinfachen, etwa mit dem gewogenen Durchschnitt oder mit FIFO. Du wählst die Methode und behältst sie bei. Kryptofiskus rechnet den Bestand je Coin zum gleitenden Durchschnitt.

Monatsabschluss und Jahresabschluss

Pflicht ist der Bilanzstichtag. Wer monatlich bewertet, hat unterjährig belastbare Zahlen. Jede Bewertung baut auf der letzten auf: Der Buchwert nach einer Abwertung ist die Basis für die nächste Wertaufholung und für den Verkauf.

Die Buchungssätze

Beträge sind Beispiele. Die Konten stammen aus deinem Kontenrahmen, etwa SKR03 oder SKR04.

  • Abschreibung auf 15.000 € bei 20.000 € Anschaffungskosten: Abschreibungen auf Kryptowerte 5.000 € an Kryptowerte 5.000 €.
  • Erholung auf 18.000 €: Kryptowerte 3.000 € an Erträge aus Zuschreibung 3.000 €.
  • Kurs steigt auf 30.000 €: Zuschreibung höchstens bis 20.000 €, also noch 2.000 € an Erträge aus Zuschreibung.
  • Verkauf nach einer Abschreibung: Der Erlös wird gegen den Buchwert gebucht, die Differenz ist Gewinn oder Verlust.

Wie Kryptofiskus das umsetzt

Unter Bilanzierung wählst du die Methode und den Rhythmus (Monatsende oder Jahresende). Kryptofiskus holt den Kurs zum Stichtag, ermittelt aus deinen Transaktionen Bestand, Anschaffungskosten und Buchwert je Coin und erstellt die Buchungssätze.

Alles wird bei jedem Aufruf aus den Transaktionen neu berechnet. Es entstehen keine doppelten Buchungen. Du findest sie im Journal und in den Exporten für DATEV, BMD, RZL und SAP.

Für den HGB-Abschluss passt die Methode Abwertung (Niederstwert). Die Methode Kurswert ist im HGB-Abschluss nicht zulässig und dient nur der Auswertung.

Was die App nicht für dich entscheidet

Die Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen, die Angaben im Lagebericht zu den Kursrisiken und die Frage, ob eine Wertminderung dauernd ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): EY Tax Law Magazine: Wie virtuelle Währungen und Token ertragsteuerlich zu behandeln sind, EY: Die Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (IFRS), IWW: Kryptowährungen, Bilanzierung von Kryptoassets (HGB), NWB Experten-Blog: Bilanzierung von Kryptowährungen nach HGB. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.