Bitcoin in der GmbH: was die Gesellschaft auf Kursgewinne zahlt
Wer Bitcoin über eine GmbH kauft, tauscht die private Jahresfrist gegen die Steuern der Gesellschaft. Jeder Gewinn ist Teil des Gewinns der GmbH, egal wie lange sie die Coins hält. Dafür mindern Verluste den übrigen Gewinn. Hier stehen die Regeln aus KStG, GewStG und dem BMF-Schreiben zu Kryptowerten, ein Rechenbeispiel mit einem Bitcoin und der Weg des Geldes bis zum Gesellschafter.
Stand: · von Reinhold Lackner
| Frage | Privat | In der GmbH |
|---|---|---|
| Gewinn nach mehr als einem Jahr | steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) | steuerpflichtig, Teil des Gewinns (§ 8 Abs. 2 KStG) |
| Steuersatz | persönlicher Satz, nur bei Verkauf innerhalb eines Jahres | Körperschaftsteuer 15 % plus Soli plus Gewerbesteuer |
| Freigrenze | Gesamtgewinn unter 1.000 € im Jahr bleibt frei (§ 23 Abs. 3 Satz 5) | keine |
| Verluste | nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 Satz 7 und 8) | mindern den übrigen Gewinn der GmbH |
| Kurs fällt am Stichtag | ohne Folge bis zum Verkauf | Teilwert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) |
| Geld beim Gesellschafter | sofort | erst durch Ausschüttung, darauf 25 % Abgeltungsteuer plus Soli (§ 32d Abs. 1) |
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Warum die Jahresfrist in der GmbH nicht gilt
Bei einer GmbH sind alle Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Jahresfrist steht in § 23 EStG und gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte. Eine GmbH hat kein Privatvermögen, ihre Coins sind Betriebsvermögen.
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sagt es für alle Betriebe: Sind die Kryptowerte Betriebsvermögen, sind die Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen (Rn. 51). Abgezogen werden die Anschaffungskosten der verkauften Coins. Lassen sie sich nicht einzeln zuordnen, dürfen durchschnittliche Anschaffungskosten angesetzt werden.
Auch eine Steuerbefreiung wie für Aktien gibt es nicht. § 8b Abs. 2 KStG stellt Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften frei. Kryptowerte nennt die Vorschrift nicht.
Welche Steuern fallen an?
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 % bis zum Veranlagungszeitraum 2027, danach 14 % für 2028, 13 % für 2029, 12 % für 2030, 11 % für 2031 und 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Darauf kommt der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % der Körperschaftsteuer (§ 4 SolZG 1995).
Die Tätigkeit einer GmbH gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Die Gewerbesteuer rechnet sich aus 3,5 % des Gewerbeertrags (§ 11 Abs. 2 GewStG) mal dem Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz beträgt 280 %, wenn die Gemeinde keinen höheren bestimmt (§ 16 Abs. 4 GewStG). Den Freibetrag von 24.500 € gibt es nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1), nicht für die GmbH.
Rechenbeispiel: ein Bitcoin, zwei Jahre gehalten
Die GmbH kauft 2025 einen Bitcoin für 50.000 € und verkauft ihn 2027 für 80.000 €. Der Gewinn ist 30.000 €. Als Hebesatz nehmen wir 400 % an, der Wert Ihrer Gemeinde steht in deren Haushaltssatzung.
Ausgeschüttet bleiben dem Gesellschafter von 30.000 € Gewinn 15.499,90 €. Hätte er den Bitcoin privat gekauft und nach zwei Jahren verkauft, wäre der Gewinn nach heutigem Recht steuerfrei.
- Körperschaftsteuer 15 % von 30.000 €: 4.500,00 €
- Solidaritätszuschlag 5,5 % von 4.500 €: 247,50 €
- Gewerbesteuer 3,5 % von 30.000 € = 1.050 € Messbetrag, mal 400 %: 4.200,00 €
- Steuern der GmbH zusammen: 8.947,50 €, das sind 29,8 % des Gewinns
- Ausschüttung des Rests von 21.052,50 €: Abgeltungsteuer 25 % = 5.263,13 €, Soli 5,5 % davon = 289,47 €
- Buchung beim Kauf: Kryptowerte 50.000 € an Bank 50.000 €
- Buchung beim Verkauf: Bank 80.000 € an Kryptowerte 50.000 € und Erträge aus dem Abgang 30.000 €
Wohin die Coins in der Bilanz gehören
Kryptowerte sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Je nach Zweck gehören sie ins Anlagevermögen unter Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB) oder ins Umlaufvermögen unter sonstige Vermögensgegenstände (§ 266 Abs. 2 B. II. 4. HGB), so das BMF-Schreiben in Rn. 41. Angeschafft wird zum Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung (Rn. 43).
Fällt der Kurs am Bilanzstichtag, unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz. In der Steuerbilanz darf der niedrigere Teilwert nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Steigt der Kurs wieder, gilt das Wertaufholungsgebot bis zu den Anschaffungskosten. Die Regeln der Handelsbilanz stehen auf der Seite zur Bilanzierung in Deutschland.
Wie werden Staking und Lending in der GmbH besteuert?
Als Betriebseinnahmen zum Marktkurs am Tag des Zugangs. Für Lending sagt das BMF-Schreiben: Erträge aus der Überlassung von Kryptowerten des Betriebsvermögens sind Betriebseinnahmen, die erhaltenen Coins gelten als angeschafft (Rn. 64). Staking behandelt das Schreiben als Blockerstellung (Forging): die zugeteilten Coins gelten als angeschafft, zum Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung (Rn. 33, 42, 43). Die Freigrenze von 256 € für sonstige Einkünfte gibt es in der GmbH nicht, weil alle Einkünfte gewerblich sind.
Wie kommt der Gewinn zum Gesellschafter?
Über eine Ausschüttung. Sie ist beim Gesellschafter ein Kapitalertrag, die Einkommensteuer darauf beträgt 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), dazu Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wer zu mindestens 25 % beteiligt ist, oder zu mindestens 1 % und beruflich für die GmbH tätig mit maßgeblichem Einfluss, kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren beantragen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Was sich für Sie rechnet, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Welche Aufzeichnungen braucht die GmbH?
Die GmbH führt Bücher nach §§ 238 ff. HGB, und diese Pflicht gilt über § 140 AO auch für das Steuerrecht (BMF-Schreiben Rn. 93, 94). Für jede Transaktion gehören Datum, Menge, Kurs in Euro, Kursquelle und Gebühren in die Buchhaltung, dazu die Transaktionsübersichten der Börsen als Belege.
Was noch nicht geklärt ist
Wie private Coins in eine GmbH kommen, regelt diese Seite nicht. § 23 Abs. 1 Satz 5 EStG behandelt die verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft als Veräußerung, der Satz bezieht sich aber auf Nummer 1, also Grundstücke. Wie eine Einlage von Bitcoin bewertet wird und ob sie private Steuer auslöst, klären Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung.
Das Bundesfinanzministerium hat am 30. September 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem die private Jahresfrist für Käufe ab 2027 wegfallen soll. Er ist kein Gesetz. Würde er so beschlossen, ändert sich der Vergleich in der Tabelle für neu gekaufte Coins, die Regeln der GmbH berührt er nach dem bekannten Inhalt nicht.
Ob Coins Anlage- oder Umlaufvermögen sind, entscheidet der Zweck im Einzelfall. Ob ein Kursrückgang voraussichtlich dauernd ist, sagt das Gesetz nicht in Zahlen.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): § 8 KStG (gesetze-im-internet.de), § 8b KStG (gesetze-im-internet.de), § 23 KStG (gesetze-im-internet.de), § 2 GewStG (gesetze-im-internet.de), § 11 GewStG (gesetze-im-internet.de), § 16 GewStG (gesetze-im-internet.de), § 4 SolZG 1995 (gesetze-im-internet.de), § 6 EStG (gesetze-im-internet.de), § 23 EStG (gesetze-im-internet.de), § 32d EStG (gesetze-im-internet.de), BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Einzelfragen Kryptowerte (Rn. 33, 41, 42, 43, 51, 64, 93, 94). Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lassen Sie wichtige Entscheidungen von Ihrer Steuerberatung prüfen.