Krypto-Steuererklärung Österreich 2023

Seit 1.3.2022 werden Kryptogewinne in Österreich pauschal mit 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Diese Regel gilt unverändert auch für das Steuerjahr 2023.

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Was nur für 2023 gilt

Seit 1.1.2023 gilt der gleitende Durchschnittspreis je Coin. Was Ende 2022 noch im Bestand war, startet mit seinen FIFO-Kosten in den Durchschnitt. Der KESt-Abzug durch inländische Börsen war 2023 noch freiwillig, deshalb ist in der Regel alles selbst in der E1kv zu erklären.

Wie wird besteuert?

Für Kryptowährungen, die ab dem 1.3.2021 angeschafft wurden ("Neuvermögen"), fällt bei jedem Verkauf mit Gewinn der besondere Steuersatz von 27,5% an, egal wie lange die Coins gehalten wurden. Davor angeschafftes "Altvermögen" ist inzwischen steuerfrei, da die alte einjährige Spekulationsfrist längst abgelaufen ist. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere ist seit der Reform kein steuerpflichtiger Vorgang mehr.

Laufende Einkünfte: Mining und Lending ja, reines Staking nein

Einkünfte aus Mining und Lending zählen zu den laufenden Einkünften und werden bereits beim Zufluss mit 27,5% besteuert. Reines Staking (Validierung mit bereits vorhandenen Coins) fällt laut BMF explizit nicht darunter: die Coins werden mit Anschaffungskosten von 0 € erfasst und erst beim späteren Verkauf besteuert, genau wie Airdrops, Bounties und Forks.

KESt-Abzug seit 2024

Seit 1.1.2024 müssen inländische Kryptodienstleister (Börsen, Broker) die KESt direkt einbehalten (für 2022/2023 war das freiwillig möglich). Kryptofiskus unterstützt aktuell nur die Variante ohne KESt-Abzug (Kennzahlen 172/174/176), zutreffend, wenn keine österreichische Stelle bereits KESt einbehalten hat.

Beilage E1kv

Kryptogewinne werden in der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung unter § 27 Abs. 4a eingetragen (Kennzahlen 172/174/176). Kryptofiskus berechnet Ihre realisierten Gewinne und Verluste für 2023 mit gleitendem Durchschnittspreis und füllt die offizielle E1kv-PDF für 2023 automatisch mit den korrekten Beträgen aus.

So funktioniert's

Tragen Sie Ihre Transaktionen manuell ein, importieren Sie sie aus Ihrem Kryptofiskus-Portfolio oder verbinden Sie direkt Ihr Exchange-Konto. Der Bericht zeigt Ihnen die Zuordnung der Anschaffungskosten transparent an und Sie laden die vorausgefüllte E1kv-PDF sowie einen CSV-Bericht herunter. Den Bericht bezahlen Sie je Steuerjahr, bevor er startet.

→ Die Neuregelung seit 1.3.2022 im Detail erklärt

Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, vor Abgabe von einem Steuerberater prüfen lassen.