Kurswert-Bewertung bei Kryptowerten

Bei der Kurswert-Bewertung stehen deine Bestände zum Kurs am Stichtag in der Bilanz, nach unten und nach oben. Sie ist nicht überall erlaubt. Hier steht, wo sie gilt, wie sie rechnet und was du beachten musst.

ZulässigSchweiz, Niederlande
Nicht zulässigAT, DE, IT (Aufwertung)
Voraussetzungbeobachtbarer Kurs
Anwendungeinheitlich
Kurswert in Kryptofiskus einrichten →

Anmeldung nötig. Die Bilanzierung ist ein eigenes Jahresabo, du schaltest sie im Shop frei.

Was die Kurswert-Bewertung ist

Du bewertest einen Kryptowert zum Kurs am Bilanzstichtag, auch wenn der über deinen Anschaffungskosten liegt. Der Gewinn aus der Aufwertung steht dann im Ergebnis, ohne dass du verkauft hast.

Schweiz: Art. 960b OR

Das Obligationenrecht erlaubt, Aktiven mit Börsenkurs oder beobachtbarem Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs am Stichtag zu bewerten, auch über den Anschaffungskosten. Bitcoin erfüllt diese Voraussetzung, weil er rund um die Uhr gehandelt wird.

Wer das wählt, wendet es einheitlich auf alle gleichartigen Bestände an und nennt es im Anhang. Als Kurs dient der Stichtagskurs der Börse, an der du üblicherweise handelst, oder ein Jahresendkurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Die Wertschwankungsreserve

Bei Kurswert-Bewertung kannst du eine Wertschwankungsreserve bilden. Sie läuft über die Erfolgsrechnung und darf die Anschaffungskosten nicht unterschreiten. Kryptofiskus bucht sie nicht automatisch. Du legst sie mit deiner Treuhand fest.

Niederlande: aktueller Wert

Nach den Richtlinien des RJ ist der aktuelle Wert möglich, wenn ein liquider Markt für den Coin besteht und du die Grundlage festlegst. Bei immateriellen Anlagen läuft die Änderung über das Eigenkapital, bei anderen Anlagen über die Erfolgsrechnung.

Österreich, Deutschland und Italien

Dort endet die Zuschreibung bei den Anschaffungskosten. Eine Kurswert-Bewertung über das Niveau der Anschaffungskosten ist im Jahresabschluss nicht zulässig. Die App zeigt sie dir trotzdem als Auswertung an und warnt dich dabei.

Das Beispiel und der Buchungssatz

1 Bitcoin kostet 20.000 €. Am Stichtag steht er bei 30.000 €. Bei Kurswert-Bewertung buchst du: Kryptowerte 10.000 € an Ertrag aus Aufwertung 10.000 €.

Fällt er später auf 25.000 €, buchst du die Abwertung gegen das Konto für Bewertungsverluste: Aufwand 5.000 € an Kryptowerte 5.000 €.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Deloitte Österreich (Krammer, 2023): Bilanzierung von Krypto-Assets nach UGB, BDO Österreich: Krypto-Assets, Bewertung nach UGB, EY Tax Law Magazine: Wie virtuelle Währungen und Token ertragsteuerlich zu behandeln sind, EY: Die Bilanzierung von Kryptovermögenswerten (IFRS), KPMG Schweiz (Petry): Kryptowährungen nach Swiss GAAP FER, KPMG Schweiz, Expert Focus 2024: Mining- und Staking-Rewards in der OR-Rechnungslegung, PwC Schweiz: IFRS für die Praxis, Rechnungslegung von Krypto-Assets, OIC und Agenzia delle Entrate: Trattamento contabile delle cripto-valute (Merkblatt vom 7.7.2026), FiscoeTasse: Cripto-valute, nuove regole per il bilancio OIC, Accountancy van Morgen: RJ ordnet Kryptowährung nicht als flüssige Mittel ein (2018), Jongbloed Fiscaal Juristen: Crypto in de jaarrekening. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lass wichtige Entscheidungen von deiner Steuerberatung prüfen.