Krypto-Steuerberater finden: wie Sie Zulassung, Erfahrung und Kosten prüfen
Wer viele Transaktionen, Staking oder eine Firma mit Coins hat, sucht oft eine Steuerberatung, die Krypto kennt. Die Bezeichnung Steuerberater ist in Österreich und Deutschland geschützt, und beide Länder führen ein öffentliches Verzeichnis. Hier steht, wie Sie die Zulassung prüfen, welche Fragen beim ersten Gespräch helfen, welche Unterlagen die Arbeit verkürzen und was das Gesetz in Deutschland zu den Gebühren sagt.
Stand: · von Reinhold Lackner
| Frage | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung geschützt | ja, „Steuerberater“ für Berufsberechtigte (§ 73 WTBG 2017) | ja, nur wer nach dem StBerG berechtigt ist (§ 43 Abs. 4 StBerG) | geschützt sind die Titel der eidgenössischen Prüfungen (Art. 36 BBG) |
| Vorbehaltene Tätigkeit | Beratung im Abgabenrecht und Vertretung vor Behörden (§ 2 WTBG 2017) | geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen nur durch Befugte (§ 5 StBerG) | kein Gesetz mit Vorbehalt gefunden |
| Öffentliches Verzeichnis | Liste der Kammer mit Name, Berufssitz und Art der Berechtigung (§ 173) | Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer (§ 86b) | Berufsverzeichnis des SBFI für Titel |
| Gebühren | keine Gebührenordnung im WTBG gefunden | StBVV, abweichende Vereinbarung in Textform möglich (§ 4) | keine Regel gefunden |
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Wie prüfe ich, ob jemand Steuerberater ist?
In Deutschland führt die Bundessteuerberaterkammer ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Es dient ausdrücklich der Information der Rechtsuchenden, und der Abruf einzelner Daten steht jedem unentgeltlich zu (§ 86b Abs. 1 StBerG). Die Bezeichnung Steuerberater darf nur führen, wer nach dem Gesetz dazu berechtigt ist (§ 43 Abs. 4 StBerG).
In Österreich führt die Kammer eine Liste ihrer Mitglieder, geordnet nach Berufsgruppen. Sie ist für jedermann zugänglich und enthält Name oder Firma, Berufssitz und die Art der Berufsberechtigung, mit dem Hinweis, ob eine Berechtigung zur selbständigen Ausübung besteht (§ 173 WTBG 2017). Online steht das Mitgliederverzeichnis auf der Seite der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Wer darf in der Schweiz zur Krypto-Steuer beraten?
Ein Gesetz, das wie in Deutschland und Österreich die Bezeichnung Steuerberater schützt und ein Verzeichnis vorschreibt, haben wir für die Schweiz nicht gefunden. Geschützt sind die Titel der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung, also der eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen (Art. 27 und 36 BBG). Wer einen geschützten Titel ohne die Prüfung führt, wird mit Busse bestraft (Art. 63 BBG).
Ob jemand einen eidgenössischen Titel im Steuerbereich hat, zeigt das Berufsverzeichnis des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. Fragen Sie nach dem genauen Titel und suchen Sie ihn dort.
Welche Fragen stelle ich beim ersten Gespräch?
Krypto ist im Steuerrecht eine junge Materie, die Regeln je Land unterscheiden sich stark. Diese Fragen zeigen schnell, ob die Kanzlei damit arbeitet:
- Wie viele Mandate mit Kryptowerten betreuen Sie, und welche Fälle sind darunter: Handel, Staking, Lending, DeFi, eine Firma mit Coins?
- Für Österreich: Wie rechnen Sie Neuvermögen mit dem gleitenden Durchschnittspreis, und wie trennen Sie Altvermögen?
- Für Deutschland: Wie prüfen Sie die Jahresfrist je Los, und wie belegen Sie den Kurs zum Zeitpunkt jeder Transaktion?
- Welche Dateien übernehmen Sie: PDF-Bericht, CSV, Buchungsstapel für Ihr Programm?
- Wer prüft Lücken, etwa Verkäufe ohne erfassten Kauf, und wie werden sie dokumentiert?
- Wie rechnen Sie ab, nach Zeit, nach Gegenstandswert oder mit einer Pauschale, und was kostet ein Jahr in meinem Umfang?
Welche Unterlagen verkürzen die Arbeit?
Je vollständiger die Daten, desto weniger Zeit braucht die Kanzlei für das Zusammensuchen. Aus Kryptofiskus lassen sich diese Unterlagen mitgeben:
- Steuerbericht je Steuerjahr als PDF und CSV, mit den vorausgefüllten Werten für E1kv, Anlage SO oder das Wertschriftenverzeichnis
- Liste der manuellen Angaben: alles, was Sie selbst eingetragen, geschätzt oder bestätigt haben
- Belege als ZIP mit Belegverzeichnis und SHA-256-Prüfsumme je Datei, ein Ordner je Jahr
- Bestandsabgleich: Bestand laut Transaktionen gegen den Bestand der Börse
- Mittelherkunftsnachweis, wenn eine Bank die Herkunft der Mittel sehen will
Was kostet ein Steuerberater für Krypto?
In Deutschland sind Steuerberater an eine Gebührenordnung gebunden, die sich nach Zeitaufwand, Wert des Objekts und Art der Aufgabe richtet (§ 64 StBerG). Das ist die Steuerberatervergütungsverordnung. Sie gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nichts anderes vereinbart wird (§ 1 StBVV), eine Vereinbarung braucht Textform (§ 4 StBVV).
Die Zeitgebühr beträgt 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Drei Stunden Arbeit an einer Krypto-Aufstellung sind zwölf Viertelstunden, also 198 bis 492 € netto. Für die Ermittlung der Einkünfte bei sonstigen Einkünften, zu denen private Krypto-Verkäufe zählen, nennt § 27 StBVV 1/20 bis 12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, für die Einkommensteuererklärung selbst § 24 StBVV 1/10 bis 6/10, jeweils mit einem Gegenstandswert von mindestens 8.000 €.
Für Österreich haben wir im WTBG 2017 keine Gebührenordnung gefunden, für die Schweiz keine gesetzliche Regel. Fragen Sie dort vor dem Auftrag nach der Abrechnung und lassen Sie sie schriftlich bestätigen.
Was noch nicht geklärt ist
Ob eine Kanzlei Krypto wirklich kennt, steht in keinem Verzeichnis, die Register zeigen nur die Zulassung. Für die Schweiz haben wir die aktuellen Titel im Steuerbereich nicht einzeln geprüft. Das Berufsverzeichnis des SBFI zeigt den Stand. Diese Seite nennt bewusst keine Kanzleien, sie ist keine Empfehlung für eine bestimmte Beratung.
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Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): § 5 StBerG (gesetze-im-internet.de), § 43 StBerG (gesetze-im-internet.de), § 64 StBerG (gesetze-im-internet.de), § 86b StBerG (gesetze-im-internet.de), StBVV §§ 1, 4, 13, 24, 27 (gesetze-im-internet.de), WTBG 2017 § 2 (RIS), WTBG 2017 § 73 (RIS), WTBG 2017 § 173 (RIS), BBG Art. 36 (fedlex), Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer, Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Berufsverzeichnis des SBFI. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Lassen Sie wichtige Entscheidungen von Ihrer Steuerberatung prüfen.