Kryptosteuer Österreich, Deutschland, Schweiz im Vergleich
Österreich besteuert jeden Gewinn mit 27,5 %, Deutschland nur innerhalb eines Jahres, die Schweiz private Kursgewinne gar nicht. Bei Staking, Zinsen, Verlusten und Krediten gehen die drei Länder noch weiter auseinander. Hier steht alles nebeneinander.
| Thema | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Kursgewinne | 27,5 % auf Neuvermögen (gekauft ab 1.3.2021), unabhängig davon, wie lange Sie halten. | Persönlicher Steuersatz bis 45 % plus Solidaritätszuschlag, wenn Sie innerhalb eines Jahres verkaufen. Gewinne unter 1.000 € im Jahr bleiben frei (Freigrenze). | Für Privatpersonen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel. |
| Haltefrist | Keine. Nur Altvermögen (gekauft bis 28.2.2021) ist nach einem Jahr steuerfrei. | 1 Jahr (§ 23 EStG). Danach ist der Verkauf steuerfrei. | Spielt keine Rolle. Eine kurze Haltedauer zählt nur als Anzeichen für gewerbsmäßigen Handel. |
| Krypto gegen Krypto | Steuerneutral. Die Anschaffungskosten wandern in den neuen Coin, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an. | Gilt als Verkauf des alten und Kauf des neuen Coins. Innerhalb der Haltefrist steuerpflichtig. | Steuerfrei wie jeder private Kursgewinn. |
| Staking | Bei Zufluss steuerfrei. Die Coins gelten mit 0 € als angeschafft und werden erst beim Verkauf mit 27,5 % besteuert. | Sonstige Einkünfte bei Zufluss (§ 22 Nr. 3 EStG). Steuerfrei, solange alle solchen Einkünfte unter 256 € im Jahr bleiben, darüber ist der ganze Betrag steuerpflichtig. | Einkommen im Jahr des Zuflusses, zum Kurs an diesem Tag, Bund und Kanton, progressiv. |
| Zinsen aus Lending und Krypto-Krediten | Laufende Einkünfte bei Zufluss, 27,5 % (Entgelt für die Überlassung von Kryptowährungen, § 27b EStG). Gilt auch, wenn die Zinsen in Krypto kommen. | Sonstige Einkünfte bei Zufluss (§ 22 Nr. 3 EStG), mit derselben 256-€-Freigrenze wie Staking. | Einkommen bei Zufluss (Ertrag aus beweglichem Vermögen), Bund und Kanton, progressiv. |
| Zinsen für einen Kredit | Nein. Aufwendungen für Einkünfte zum 27,5-%-Satz sind nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 2 EStG). | Nur bei einem steuerpflichtigen Verkauf innerhalb der Haltefrist, als Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 EStG). Nach der Haltefrist zählen sie nicht. | Ja, private Schuldzinsen bis zur Höhe der Vermögenserträge plus 50.000 Franken (Art. 33 DBG). Die Schuld senkt zusätzlich die Vermögenssteuer. |
| Coins als Kreditsicherheit | Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, es entsteht kein Verkauf und keine Steuer. | Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, die Haltefrist läuft weiter. | Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen und zählen weiter zum Vermögen. |
| Utility-Token | Nicht zum 27,5-%-Satz. Es gelten die allgemeinen Regeln: Verkauf innerhalb eines Jahres zum Einkommensteuertarif, danach steuerfrei. | Wie andere Kryptowerte: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit 1 Jahr Haltefrist. | Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer. |
| Stablecoins (E-Geld-Token) | Gelten als Kryptowährung. Der Tausch zwischen Krypto und Stablecoin ist steuerneutral, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an. | Kryptowerte wie andere auch. Jeder Tausch ist ein Verkauf, innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. | Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer. |
| Security-Token | Wie Wertpapiere: 27,5 % auf Kursgewinne und Erträge. Rechtlich gilt für sie das Wertpapieraufsichtsgesetz, nicht MiCAR. | Wie Wertpapiere: Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Haltefrist. | Wie Wertpapiere: privater Kursgewinn steuerfrei, Dividenden und Zinsen sind Einkommen. |
| Verlustausgleich | Nur mit anderen Kapitalerträgen im selben Jahr, nicht mit Gehalt oder Betriebseinkünften. | Nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG). | Private Verluste sind nicht abziehbar. |
| Verlustvortrag | Nein. Was im Jahr nicht ausgeglichen wird, verfällt. | Ja. Ein Jahr zurück oder unbegrenzt in die Folgejahre, nur gegen Gewinne derselben Art. | Privat nicht. Bei gewerbsmäßigem Handel sind Verluste 7 Jahre vortragbar (Art. 31 DBG). |
| Steuerabzug durch den Anbieter | Ja, inländische Anbieter seit 1.1.2024, samt Verlustausgleich im Depot. Bei ausländischen Börsen erklären Sie selbst. | Nein. Sie erklären alles in der Steuererklärung. | Nein. Die Verrechnungssteuer gilt nicht für Krypto. |
| Vermögenssteuer | Nein. | Nein. | Ja. Wert am 31.12. zum Jahreskurs der ESTV (ICTax), Satz je nach Kanton. |
| Erklärung | Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung, soweit nicht schon KESt abgezogen wurde. | Anlage SO zur Einkommensteuererklärung. | Wertschriftenverzeichnis der kantonalen Steuererklärung, Erträge als Einkommen. |
| Meldepflicht der Anbieter | Ja. Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) seit 1.1.2026, die erste Meldung für 2026 ist bis 31.7.2027 fällig. | Ja. Die Anbieter erheben seit 1.1.2026 Daten nach DAC8, die erste Meldung folgt 2027. | Ja. Die Schweiz übernimmt statt DAC8 den OECD-Standard CARF. |
Welche Token-Arten unterscheidet MiCAR, und warum zählt das für die Steuer?
Die EU-Verordnung MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) teilt Kryptowerte in 3 Kategorien. Die Einordnung entscheidet mit, welche Steuerregel greift:
- Vermögenswertereferenzierte Token (ART): wertstabil durch Bezug auf einen Korb von Werten oder Rechten.
- E-Geld-Token (EMT): an eine einzelne amtliche Währung gekoppelt, etwa EURC oder USDC. Rechtlich elektronisches Geld.
- Sonstige Kryptowerte: alle übrigen, zum Beispiel Bitcoin oder Utility-Token mit Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung.
- Nicht unter MiCAR fallen tokenisierte Finanzinstrumente wie Security-Token. Für sie gilt das Wertpapierrecht, steuerlich werden sie wie Wertpapiere behandelt.
Welche Krypto-Produkte fallen nicht unter MiCAR?
Eine MiCAR-Zulassung deckt nur Handel, Verwahrung, Beratung und Übertragung von Kryptowerten ab. Sie ist keine umfassende Kryptolizenz. Für alles, was darüber hinausgeht, gelten andere Gesetze, in Österreich zum Beispiel:
- Tokenisierte Finanzinstrumente wie Security-Token, Krypto-Derivate und bestimmte börsengehandelte Produkte: Wertpapieraufsichtsgesetz statt MiCAR.
- Investmentfonds mit Kryptobezug: Investmentfondsgesetz oder Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz.
- Kundengelder auf eigenen Zahlungskonten: zusätzlich eine Konzession nach dem Zahlungsdienstegesetz.
- Ausgabe von E-Geld-Token: E-Geldgesetz.
- Einlagen und Kredite: bleiben Banken nach dem Bankwesengesetz vorbehalten.
- Für die Steuer heißt das: Ein Security-Token, ein Krypto-Zertifikat oder ein Fonds mit Kryptobezug wird wie ein Wertpapier besteuert, nach den Krypto-Regeln nur echte Kryptowerte. In Österreich gilt dafür wie für Aktien der 27,5-%-Satz. Schauen Sie bei jedem Produkt nach, was Sie rechtlich halten.
Welche Anbieter ziehen in Österreich die KESt ab?
Nur Anbieter mit Sitz oder Zweigstelle in Österreich. Laut Unternehmensdatenbank der FMA sind das mit Stand August 2026 11 zugelassene Krypto-Dienstleister (CASP). Dazu dürfen 149 Anbieter aus anderen EU-Ländern mit ihrer Zulassung auch in Österreich tätig sein. Sie ziehen ohne österreichische Niederlassung keine KESt ab, Gewinne dort erklären Sie selbst.
Österreichische CASP verwahrten Ende 2025 Kryptowerte von mehr als 4,4 Mrd. €, rund 1 Mio. Menschen haben 2025 mindestens eine Transaktion gemacht. Die Zulassung prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA. Sie verlangt unter anderem, dass Kundenwerte getrennt vom Vermögen des Anbieters liegen, damit Gläubiger bei einer Pleite nicht darauf zugreifen.
Wie hoch ist die Steuer auf Kursgewinne in Österreich, Deutschland und Schweiz?
Österreich: 27,5 % auf Neuvermögen (gekauft ab 1.3.2021), unabhängig davon, wie lange Sie halten.
Deutschland: Persönlicher Steuersatz bis 45 % plus Solidaritätszuschlag, wenn Sie innerhalb eines Jahres verkaufen. Gewinne unter 1.000 € im Jahr bleiben frei (Freigrenze).
Schweiz: Für Privatpersonen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel.
Gibt es eine Haltefrist für Krypto in Österreich, Deutschland und Schweiz?
Österreich: Keine. Nur Altvermögen (gekauft bis 28.2.2021) ist nach einem Jahr steuerfrei.
Deutschland: 1 Jahr (§ 23 EStG). Danach ist der Verkauf steuerfrei.
Schweiz: Spielt keine Rolle. Eine kurze Haltedauer zählt nur als Anzeichen für gewerbsmäßigen Handel.
Ist der Tausch Krypto gegen Krypto in Österreich, Deutschland und Schweiz steuerpflichtig?
Österreich: Steuerneutral. Die Anschaffungskosten wandern in den neuen Coin, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an.
Deutschland: Gilt als Verkauf des alten und Kauf des neuen Coins. Innerhalb der Haltefrist steuerpflichtig.
Schweiz: Steuerfrei wie jeder private Kursgewinn.
Wie wird Staking in Österreich, Deutschland und Schweiz besteuert?
Österreich: Bei Zufluss steuerfrei. Die Coins gelten mit 0 € als angeschafft und werden erst beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Deutschland: Sonstige Einkünfte bei Zufluss (§ 22 Nr. 3 EStG). Steuerfrei, solange alle solchen Einkünfte unter 256 € im Jahr bleiben, darüber ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
Schweiz: Einkommen im Jahr des Zuflusses, zum Kurs an diesem Tag, Bund und Kanton, progressiv.
Wie werden Zinsen aus Lending und Krypto-Krediten in Österreich, Deutschland und Schweiz besteuert?
Österreich: Laufende Einkünfte bei Zufluss, 27,5 % (Entgelt für die Überlassung von Kryptowährungen, § 27b EStG). Gilt auch, wenn die Zinsen in Krypto kommen.
Deutschland: Sonstige Einkünfte bei Zufluss (§ 22 Nr. 3 EStG), mit derselben 256-€-Freigrenze wie Staking.
Schweiz: Einkommen bei Zufluss (Ertrag aus beweglichem Vermögen), Bund und Kanton, progressiv.
Kann man Kreditzinsen für Krypto in Österreich, Deutschland und Schweiz absetzen?
Österreich: Nein. Aufwendungen für Einkünfte zum 27,5-%-Satz sind nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 2 EStG).
Deutschland: Nur bei einem steuerpflichtigen Verkauf innerhalb der Haltefrist, als Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 EStG). Nach der Haltefrist zählen sie nicht.
Schweiz: Ja, private Schuldzinsen bis zur Höhe der Vermögenserträge plus 50.000 Franken (Art. 33 DBG). Die Schuld senkt zusätzlich die Vermögenssteuer.
Ist ein Krypto-Kredit mit Coins als Sicherheit in Österreich, Deutschland und Schweiz ein Verkauf?
Österreich: Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, es entsteht kein Verkauf und keine Steuer.
Deutschland: Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, die Haltefrist läuft weiter.
Schweiz: Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen und zählen weiter zum Vermögen.
Wie werden Utility-Token in Österreich, Deutschland und Schweiz besteuert?
Österreich: Nicht zum 27,5-%-Satz. Es gelten die allgemeinen Regeln: Verkauf innerhalb eines Jahres zum Einkommensteuertarif, danach steuerfrei.
Deutschland: Wie andere Kryptowerte: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG mit 1 Jahr Haltefrist.
Schweiz: Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer.
Wie werden Stablecoins in Österreich, Deutschland und Schweiz besteuert?
Österreich: Gelten als Kryptowährung. Der Tausch zwischen Krypto und Stablecoin ist steuerneutral, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an.
Deutschland: Kryptowerte wie andere auch. Jeder Tausch ist ein Verkauf, innerhalb eines Jahres steuerpflichtig.
Schweiz: Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer.
Wie werden Security-Token in Österreich, Deutschland und Schweiz besteuert?
Österreich: Wie Wertpapiere: 27,5 % auf Kursgewinne und Erträge. Rechtlich gilt für sie das Wertpapieraufsichtsgesetz, nicht MiCAR.
Deutschland: Wie Wertpapiere: Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, ohne Haltefrist.
Schweiz: Wie Wertpapiere: privater Kursgewinn steuerfrei, Dividenden und Zinsen sind Einkommen.
Mit welchen Gewinnen lassen sich Krypto-Verluste in Österreich, Deutschland und Schweiz verrechnen?
Österreich: Nur mit anderen Kapitalerträgen im selben Jahr, nicht mit Gehalt oder Betriebseinkünften.
Deutschland: Nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).
Schweiz: Private Verluste sind nicht abziehbar.
Kann man Krypto-Verluste in Österreich, Deutschland und Schweiz in spätere Jahre vortragen?
Österreich: Nein. Was im Jahr nicht ausgeglichen wird, verfällt.
Deutschland: Ja. Ein Jahr zurück oder unbegrenzt in die Folgejahre, nur gegen Gewinne derselben Art.
Schweiz: Privat nicht. Bei gewerbsmäßigem Handel sind Verluste 7 Jahre vortragbar (Art. 31 DBG).
Ziehen Krypto-Anbieter in Österreich, Deutschland und Schweiz die Steuer automatisch ab?
Österreich: Ja, inländische Anbieter seit 1.1.2024, samt Verlustausgleich im Depot. Bei ausländischen Börsen erklären Sie selbst.
Deutschland: Nein. Sie erklären alles in der Steuererklärung.
Schweiz: Nein. Die Verrechnungssteuer gilt nicht für Krypto.
Fällt in Österreich, Deutschland und Schweiz Vermögenssteuer auf Krypto an?
Österreich: Nein.
Deutschland: Nein.
Schweiz: Ja. Wert am 31.12. zum Jahreskurs der ESTV (ICTax), Satz je nach Kanton.
Wo werden Krypto-Gewinne in Österreich, Deutschland und Schweiz erklärt?
Österreich: Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung, soweit nicht schon KESt abgezogen wurde.
Deutschland: Anlage SO zur Einkommensteuererklärung.
Schweiz: Wertschriftenverzeichnis der kantonalen Steuererklärung, Erträge als Einkommen.
Melden Krypto-Anbieter in Österreich, Deutschland und Schweiz Daten an das Finanzamt?
Österreich: Ja. Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) seit 1.1.2026, die erste Meldung für 2026 ist bis 31.7.2027 fällig.
Deutschland: Ja. Die Anbieter erheben seit 1.1.2026 Daten nach DAC8, die erste Meldung folgt 2027.
Schweiz: Ja. Die Schweiz übernimmt statt DAC8 den OECD-Standard CARF.
Wann gilt man in der Schweiz als gewerbsmäßiger Händler?
Dann sind Kursgewinne steuerpflichtiges Einkommen, und es fallen AHV-Beiträge an. Die ESTV nennt im Kreisschreiben 36 Anzeichen, die zusammen betrachtet werden:
- Haltedauer unter 6 Monaten
- Umsatz über dem Fünffachen des Bestands zu Jahresbeginn
- Kursgewinne über 50 % des gesamten Einkommens
- Kauf auf Kredit oder Einsatz von Derivaten
Was plant Deutschland ab 2027?
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.9.2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Er ist kein Gesetz, das Kabinett hat ihn bis zum 25. Oktober 2026 nicht beschlossen, und der Bundesrat muss zustimmen. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, gilt die heutige Regel weiter, auch für 2026.
Was der Entwurf vorsieht:
- Für Kryptowerte, die ab 1.1.2027 gekauft werden, fällt die Haltefrist weg. Gewinne kosten dann 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, egal wie lange Sie halten.
- Bestände, die bis 31.12.2026 gekauft wurden, behalten die Einjahresfrist.
- Staking und Lending werden Kapitalerträge zu 25 %. Statt der Freigrenze gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €.
- Inländische Anbieter sollen ab 1.1.2028 die Steuer abziehen. Fehlen die Anschaffungsdaten, gelten 50 % des Verkaufserlöses als Gewinn, korrigierbar über die Steuererklärung.
- Der Tausch Krypto gegen Krypto bleibt ein Verkauf. Verluste aus Altbeständen lassen sich nicht mit Gewinnen aus neuen Beständen verrechnen.
Was sollten Sie in jedem Land festhalten?
Für jeden Kauf Datum, Menge und Preis in Euro, für jede Zins- oder Staking-Zahlung Datum, Menge und Tageskurs. Damit lässt sich in Österreich der gleitende Durchschnittspreis, in Deutschland die Haltefrist je Kauf und in der Schweiz der Bestand zum 31.12. belegen.
Kryptofiskus holt diese Daten über die Schnittstellen der Börsen und Wallets, rechnet nach den Regeln Ihres Landes und füllt E1kv, Anlage SO oder das Wertschriftenverzeichnis vor.
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- Krypto-Lending und die Steuer
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, EStG 1988 § 27b (RIS), EStG 1988 § 20 (RIS), BDO Austria: MiCAR in Österreich (8.9.2026), FMA: Unternehmensdatenbank (Krypto-Dienstleister), EStG § 23 (gesetze-im-internet.de), EStG § 22 (gesetze-im-internet.de), BMF-Schreiben Einzelfragen Kryptowerte vom 6.3.2025, ESTV: Besteuerung von Kryptowährungen, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, fedlex), ESTV: Kurslisten ICTax, Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, EUR-Lex). Stand der Angaben: 25. Oktober 2026. Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kryptofiskus ist kein Steuerberater.