Kryptosteuer Österreich und Schweiz im Vergleich
In Österreich kostet jeder Krypto-Gewinn 27,5 %, in der Schweiz sind private Kursgewinne steuerfrei. Dafür zahlen Schweizer Vermögenssteuer auf den Bestand und versteuern Staking sofort. Hier stehen alle Unterschiede nebeneinander.
| Thema | Österreich | Schweiz |
|---|---|---|
| Kursgewinne | 27,5 % auf Neuvermögen (gekauft ab 1.3.2021), unabhängig davon, wie lange Sie halten. | Für Privatpersonen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel. |
| Haltefrist | Keine. Nur Altvermögen (gekauft bis 28.2.2021) ist nach einem Jahr steuerfrei. | Spielt keine Rolle. Eine kurze Haltedauer zählt nur als Anzeichen für gewerbsmäßigen Handel. |
| Krypto gegen Krypto | Steuerneutral. Die Anschaffungskosten wandern in den neuen Coin, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an. | Steuerfrei wie jeder private Kursgewinn. |
| Staking | Bei Zufluss steuerfrei. Die Coins gelten mit 0 € als angeschafft und werden erst beim Verkauf mit 27,5 % besteuert. | Einkommen im Jahr des Zuflusses, zum Kurs an diesem Tag, Bund und Kanton, progressiv. |
| Zinsen aus Lending und Krypto-Krediten | Laufende Einkünfte bei Zufluss, 27,5 % (Entgelt für die Überlassung von Kryptowährungen, § 27b EStG). Gilt auch, wenn die Zinsen in Krypto kommen. | Einkommen bei Zufluss (Ertrag aus beweglichem Vermögen), Bund und Kanton, progressiv. |
| Zinsen für einen Kredit | Nein. Aufwendungen für Einkünfte zum 27,5-%-Satz sind nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 2 EStG). | Ja, private Schuldzinsen bis zur Höhe der Vermögenserträge plus 50.000 Franken (Art. 33 DBG). Die Schuld senkt zusätzlich die Vermögenssteuer. |
| Coins als Kreditsicherheit | Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, es entsteht kein Verkauf und keine Steuer. | Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen und zählen weiter zum Vermögen. |
| Utility-Token | Nicht zum 27,5-%-Satz. Es gelten die allgemeinen Regeln: Verkauf innerhalb eines Jahres zum Einkommensteuertarif, danach steuerfrei. | Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer. |
| Stablecoins (E-Geld-Token) | Gelten als Kryptowährung. Der Tausch zwischen Krypto und Stablecoin ist steuerneutral, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an. | Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer. |
| Security-Token | Wie Wertpapiere: 27,5 % auf Kursgewinne und Erträge. Rechtlich gilt für sie das Wertpapieraufsichtsgesetz, nicht MiCAR. | Wie Wertpapiere: privater Kursgewinn steuerfrei, Dividenden und Zinsen sind Einkommen. |
| Verlustausgleich | Nur mit anderen Kapitalerträgen im selben Jahr, nicht mit Gehalt oder Betriebseinkünften. | Private Verluste sind nicht abziehbar. |
| Verlustvortrag | Nein. Was im Jahr nicht ausgeglichen wird, verfällt. | Privat nicht. Bei gewerbsmäßigem Handel sind Verluste 7 Jahre vortragbar (Art. 31 DBG). |
| Steuerabzug durch den Anbieter | Ja, inländische Anbieter seit 1.1.2024, samt Verlustausgleich im Depot. Bei ausländischen Börsen erklären Sie selbst. | Nein. Die Verrechnungssteuer gilt nicht für Krypto. |
| Vermögenssteuer | Nein. | Ja. Wert am 31.12. zum Jahreskurs der ESTV (ICTax), Satz je nach Kanton. |
| Erklärung | Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung, soweit nicht schon KESt abgezogen wurde. | Wertschriftenverzeichnis der kantonalen Steuererklärung, Erträge als Einkommen. |
| Meldepflicht der Anbieter | Ja. Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) seit 1.1.2026, die erste Meldung für 2026 ist bis 31.7.2027 fällig. | Ja. Die Schweiz übernimmt statt DAC8 den OECD-Standard CARF. |
Welche Token-Arten unterscheidet MiCAR, und warum zählt das für die Steuer?
Die EU-Verordnung MiCAR (Verordnung (EU) 2023/1114) teilt Kryptowerte in 3 Kategorien. Die Einordnung entscheidet mit, welche Steuerregel greift:
- Vermögenswertereferenzierte Token (ART): wertstabil durch Bezug auf einen Korb von Werten oder Rechten.
- E-Geld-Token (EMT): an eine einzelne amtliche Währung gekoppelt, etwa EURC oder USDC. Rechtlich elektronisches Geld.
- Sonstige Kryptowerte: alle übrigen, zum Beispiel Bitcoin oder Utility-Token mit Zugang zu einer Ware oder Dienstleistung.
- Nicht unter MiCAR fallen tokenisierte Finanzinstrumente wie Security-Token. Für sie gilt das Wertpapierrecht, steuerlich werden sie wie Wertpapiere behandelt.
Welche Krypto-Produkte fallen nicht unter MiCAR?
Eine MiCAR-Zulassung deckt nur Handel, Verwahrung, Beratung und Übertragung von Kryptowerten ab. Sie ist keine umfassende Kryptolizenz. Für alles, was darüber hinausgeht, gelten andere Gesetze, in Österreich zum Beispiel:
- Tokenisierte Finanzinstrumente wie Security-Token, Krypto-Derivate und bestimmte börsengehandelte Produkte: Wertpapieraufsichtsgesetz statt MiCAR.
- Investmentfonds mit Kryptobezug: Investmentfondsgesetz oder Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz.
- Kundengelder auf eigenen Zahlungskonten: zusätzlich eine Konzession nach dem Zahlungsdienstegesetz.
- Ausgabe von E-Geld-Token: E-Geldgesetz.
- Einlagen und Kredite: bleiben Banken nach dem Bankwesengesetz vorbehalten.
- Für die Steuer heißt das: Ein Security-Token, ein Krypto-Zertifikat oder ein Fonds mit Kryptobezug wird wie ein Wertpapier besteuert, nach den Krypto-Regeln nur echte Kryptowerte. In Österreich gilt dafür wie für Aktien der 27,5-%-Satz. Schauen Sie bei jedem Produkt nach, was Sie rechtlich halten.
Welche Anbieter ziehen in Österreich die KESt ab?
Nur Anbieter mit Sitz oder Zweigstelle in Österreich. Laut Unternehmensdatenbank der FMA sind das mit Stand August 2026 11 zugelassene Krypto-Dienstleister (CASP). Dazu dürfen 149 Anbieter aus anderen EU-Ländern mit ihrer Zulassung auch in Österreich tätig sein. Sie ziehen ohne österreichische Niederlassung keine KESt ab, Gewinne dort erklären Sie selbst.
Österreichische CASP verwahrten Ende 2025 Kryptowerte von mehr als 4,4 Mrd. €, rund 1 Mio. Menschen haben 2025 mindestens eine Transaktion gemacht. Die Zulassung prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der FMA. Sie verlangt unter anderem, dass Kundenwerte getrennt vom Vermögen des Anbieters liegen, damit Gläubiger bei einer Pleite nicht darauf zugreifen.
Wie hoch ist die Steuer auf Kursgewinne in Österreich und Schweiz?
Österreich: 27,5 % auf Neuvermögen (gekauft ab 1.3.2021), unabhängig davon, wie lange Sie halten.
Schweiz: Für Privatpersonen steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Ausnahme: gewerbsmäßiger Handel.
Gibt es eine Haltefrist für Krypto in Österreich und Schweiz?
Österreich: Keine. Nur Altvermögen (gekauft bis 28.2.2021) ist nach einem Jahr steuerfrei.
Schweiz: Spielt keine Rolle. Eine kurze Haltedauer zählt nur als Anzeichen für gewerbsmäßigen Handel.
Ist der Tausch Krypto gegen Krypto in Österreich und Schweiz steuerpflichtig?
Österreich: Steuerneutral. Die Anschaffungskosten wandern in den neuen Coin, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an.
Schweiz: Steuerfrei wie jeder private Kursgewinn.
Wie wird Staking in Österreich und Schweiz besteuert?
Österreich: Bei Zufluss steuerfrei. Die Coins gelten mit 0 € als angeschafft und werden erst beim Verkauf mit 27,5 % besteuert.
Schweiz: Einkommen im Jahr des Zuflusses, zum Kurs an diesem Tag, Bund und Kanton, progressiv.
Wie werden Zinsen aus Lending und Krypto-Krediten in Österreich und Schweiz besteuert?
Österreich: Laufende Einkünfte bei Zufluss, 27,5 % (Entgelt für die Überlassung von Kryptowährungen, § 27b EStG). Gilt auch, wenn die Zinsen in Krypto kommen.
Schweiz: Einkommen bei Zufluss (Ertrag aus beweglichem Vermögen), Bund und Kanton, progressiv.
Kann man Kreditzinsen für Krypto in Österreich und Schweiz absetzen?
Österreich: Nein. Aufwendungen für Einkünfte zum 27,5-%-Satz sind nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 2 EStG).
Schweiz: Ja, private Schuldzinsen bis zur Höhe der Vermögenserträge plus 50.000 Franken (Art. 33 DBG). Die Schuld senkt zusätzlich die Vermögenssteuer.
Ist ein Krypto-Kredit mit Coins als Sicherheit in Österreich und Schweiz ein Verkauf?
Österreich: Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen, es entsteht kein Verkauf und keine Steuer.
Schweiz: Nein. Die Coins gehören weiter Ihnen und zählen weiter zum Vermögen.
Wie werden Utility-Token in Österreich und Schweiz besteuert?
Österreich: Nicht zum 27,5-%-Satz. Es gelten die allgemeinen Regeln: Verkauf innerhalb eines Jahres zum Einkommensteuertarif, danach steuerfrei.
Schweiz: Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer.
Wie werden Stablecoins in Österreich und Schweiz besteuert?
Österreich: Gelten als Kryptowährung. Der Tausch zwischen Krypto und Stablecoin ist steuerneutral, Steuer fällt erst beim Wechsel in Euro an.
Schweiz: Wie andere Kryptowerte: privater Kursgewinn steuerfrei, der Wert zählt zur Vermögenssteuer.
Wie werden Security-Token in Österreich und Schweiz besteuert?
Österreich: Wie Wertpapiere: 27,5 % auf Kursgewinne und Erträge. Rechtlich gilt für sie das Wertpapieraufsichtsgesetz, nicht MiCAR.
Schweiz: Wie Wertpapiere: privater Kursgewinn steuerfrei, Dividenden und Zinsen sind Einkommen.
Mit welchen Gewinnen lassen sich Krypto-Verluste in Österreich und Schweiz verrechnen?
Österreich: Nur mit anderen Kapitalerträgen im selben Jahr, nicht mit Gehalt oder Betriebseinkünften.
Schweiz: Private Verluste sind nicht abziehbar.
Kann man Krypto-Verluste in Österreich und Schweiz in spätere Jahre vortragen?
Österreich: Nein. Was im Jahr nicht ausgeglichen wird, verfällt.
Schweiz: Privat nicht. Bei gewerbsmäßigem Handel sind Verluste 7 Jahre vortragbar (Art. 31 DBG).
Ziehen Krypto-Anbieter in Österreich und Schweiz die Steuer automatisch ab?
Österreich: Ja, inländische Anbieter seit 1.1.2024, samt Verlustausgleich im Depot. Bei ausländischen Börsen erklären Sie selbst.
Schweiz: Nein. Die Verrechnungssteuer gilt nicht für Krypto.
Fällt in Österreich und Schweiz Vermögenssteuer auf Krypto an?
Österreich: Nein.
Schweiz: Ja. Wert am 31.12. zum Jahreskurs der ESTV (ICTax), Satz je nach Kanton.
Wo werden Krypto-Gewinne in Österreich und Schweiz erklärt?
Österreich: Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung, soweit nicht schon KESt abgezogen wurde.
Schweiz: Wertschriftenverzeichnis der kantonalen Steuererklärung, Erträge als Einkommen.
Melden Krypto-Anbieter in Österreich und Schweiz Daten an das Finanzamt?
Österreich: Ja. Krypto-Meldepflichtgesetz (DAC8) seit 1.1.2026, die erste Meldung für 2026 ist bis 31.7.2027 fällig.
Schweiz: Ja. Die Schweiz übernimmt statt DAC8 den OECD-Standard CARF.
Wann gilt man in der Schweiz als gewerbsmäßiger Händler?
Dann sind Kursgewinne steuerpflichtiges Einkommen, und es fallen AHV-Beiträge an. Die ESTV nennt im Kreisschreiben 36 Anzeichen, die zusammen betrachtet werden:
- Haltedauer unter 6 Monaten
- Umsatz über dem Fünffachen des Bestands zu Jahresbeginn
- Kursgewinne über 50 % des gesamten Einkommens
- Kauf auf Kredit oder Einsatz von Derivaten
Was sollten Sie in jedem Land festhalten?
Für jeden Kauf Datum, Menge und Preis in Euro, für jede Zins- oder Staking-Zahlung Datum, Menge und Tageskurs. Damit lässt sich in Österreich der gleitende Durchschnittspreis, in Deutschland die Haltefrist je Kauf und in der Schweiz der Bestand zum 31.12. belegen.
Kryptofiskus holt diese Daten über die Schnittstellen der Börsen und Wallets, rechnet nach den Regeln Ihres Landes und füllt E1kv, Anlage SO oder das Wertschriftenverzeichnis vor.
Weiterlesen
- Kryptosteuer Österreich
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- Kryptosteuer Österreich, Deutschland, Schweiz im Vergleich
- Kryptosteuer Österreich und Deutschland im Vergleich
- Kryptosteuer Deutschland und Schweiz im Vergleich
- Krypto-Lending und die Steuer
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen, EStG 1988 § 27b (RIS), EStG 1988 § 20 (RIS), BDO Austria: MiCAR in Österreich (8.9.2026), FMA: Unternehmensdatenbank (Krypto-Dienstleister), ESTV: Besteuerung von Kryptowährungen, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, fedlex), ESTV: Kurslisten ICTax, Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR, EUR-Lex). Stand der Angaben: 25. Oktober 2026. Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kryptofiskus ist kein Steuerberater.