Wann wird die Krypto-Steuer in der Schweiz fällig?

In der Schweiz läuft die Steuererklärung über den Kanton, und damit auch die Frist und die Zahlungsfrist. Der Bund verlangt seit 1. Januar 2026 vier Prozent Verzugszins. Kursgewinne bleiben für Private steuerfrei, dafür zählt der Bestand am 31. Dezember.

Stand: · von Reinhold Lackner

Fristkantonal, oft 31. März
Stichtag31. Dezember
Verzugszins Bund4 % ab 1.1.2026
Zahlungsfrist30 Tage nach der Rechnung
Frist für die Steuererklärung und Erstreckung nach Kanton
KantonFristErstreckung
Zürich31. Märzin der Regel bis 30. September, längstens 30. November
Bern15. Märzkostenpflichtig bis 15. November
Zug30. Aprilauf Antrag bis 31. Dezember
Genf31. Märzauf Gesuch, kostenpflichtig
Waadt15. Märzkostenlos bis 30. September, danach bis 31. Oktober
Basel-Stadt31. Märzkostenlos bis 30. September, danach gegen Gebühr
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Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr

Die Steuer wird für jede Steuerperiode festgesetzt, und bei natürlichen Personen ist die Periode das Kalenderjahr (DBG Art. 40 Abs 1, StHG Art. 15 Abs 1).

Veranlagt wird nach Ablauf der Periode, also im folgenden Jahr. Die Eidgenössische Steuerverwaltung beschreibt das zeitliche Zusammenspiel von Periode, Veranlagung und Bezug in einem eigenen Merkblatt.

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Eine Frist steht nicht im Bundesgesetz. Der Kanton fordert die Erklärung an und setzt die Frist (DBG Art. 124). Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt als Rahmen mindestens 30 Tage.

In der Praxis liegt die Frist in vielen Kantonen auf dem 31. März, in Bern und in der Waadt auf dem 15. März, in Zug auf dem 30. April. Die Tabelle oben zeigt die Termine der Kantone, die wir nachgelesen haben.

Eine Erstreckung gibt es, wenn zureichende Gründe vorliegen und du rechtzeitig darum bittest (DBG Art. 119 Abs 2). Meist geht das online, in einigen Kantonen kostenlos, in anderen gegen eine kleine Gebühr.

Provisorische Rechnung und Schlussrechnung

Während des Jahres zieht der Kanton eine provisorische Rechnung ein, in der Regel gestützt auf die letzte Veranlagung (DBG Art. 162 Abs 1). Nach der Veranlagung folgt die Schlussrechnung: Zu viel Bezahltes kommt zurück, zu wenig Bezahltes wird nachgefordert (DBG Art. 162 Abs 2 und 3).

Die Kantone handhaben das unterschiedlich. Zürich stellt Raten zum 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, verlangt für die Schlussrechnung 30 Tage Zahlungsfrist und rechnet mit 4,5 % Verzugszins. Bern rechnet am 20. Mai, 20. August und 20. November ab, Verzugszins 4,0 %. Zug stellt Ende Juni, zahlt sich bis 31. Dezember und gibt 2 % Skonto bei Zahlung bis 31. Juli, Verzugszins 4,0 %. Basel-Stadt kennt für die Kantonssteuern keine provisorische Rechnung, dort ist die Steuer am 31. Mai fällig, Verzugszins 3,5 %.

Maßgeblich ist die Rechnung, die du bekommst. Die Sätze ändern sich jährlich, die genannten gelten für 2026.

Direkte Bundessteuer: 30 Tage, vier Prozent Verzugszins

Die direkte Bundessteuer zieht der Kanton zusammen mit der Kantonssteuer ein (DBG Art. 160). Für die Bundesschuld gilt: Sie ist innert 30 Tagen nach der Fälligkeit zu entrichten (DBG Art. 163 Abs 1). Den Verzugszins setzt das Eidgenössische Finanzdepartement fest (DBG Art. 164).

Seit 1. Januar 2026 betragen Verzugszins und Vergütungszins auf Rückerstattungen je 4 %, vorher waren es 4,5 %. Auf freiwillige Vorauszahlungen gibt es 0 %, vorher 0,75 %.

Wer keine Rechnung erhalten hat, gerät 30 Tage nach deren Zustellung in Verzug (DBG Art. 164 Abs 2). Die Verordnung über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer nennt als allgemeinen Zahlungstermin den 1. März des Folgejahres.

Der Stichtag 31. Dezember

Steuerbares Vermögen ist der Stand am Ende der Steuerperiode (StHG Art. 17 Abs 1), bei natürlichen Personen also der 31. Dezember. Bewertet wird zum Verkehrswert (StHG Art. 14 Abs 1).

Für Krypto heißt das: Bestand und Kurs am 31. Dezember gehören ins Wertschriftenverzeichnis. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht dafür die Kursliste mit den Schlusskursen des letzten Börsentages im Dezember.

Kursgewinne bleiben für Private steuerfrei, Erträge aus Staking oder Mining sind Einkommen. Wer beruflich handelt, gilt als gewerbsmässig; mehr dazu steht auf der Seite zur Kryptosteuer Schweiz.

Was noch nicht geklärt ist

Diese Punkte konnten wir nicht im Original belegen:

  • Die Verzugszinse der Kantone ändern sich jährlich. Die genannten Sätze gelten für 2026, maßgeblich ist die Rechnung deines Kantons.
  • Wir haben die Kantone Zürich, Bern, Zug, Genf, Waadt und Basel-Stadt nachgelesen. Für die übrigen Kantone nennen wir keinen Termin.
  • Ob ein Kanton einen Rabatt für frühe Zahlung gibt, steht in seinen eigenen Bedingungen. Belegt haben wir ihn nur für Zug.
Was Kryptofiskus dazu macht

Kryptofiskus hält deine Bestände und Kurse zum 31. Dezember fest und bereitet das Wertschriftenverzeichnis nach Kanton vor. Kantonale Fristen und Zinssätze rechnen wir nicht aus, die Termine findest du im Fristenkalender.

Weiterlesen

Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), fedlex, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern (StHG), fedlex, EFD: Zinssätze für Abgaben und Steuern, ESTV: zeitliche Bemessung der Steuern (Merkblatt), ESTV: Kryptowährungen und ihre steuerliche Behandlung, ESTV: Kurslisten (ICTax) für die Bewertung am Jahresende, Kanton Zürich: Frist für die Steuererklärung (Steuerbuch 132.1), Kanton Bern: Zinsen und Ratenrechnungen, Kanton Zug: Zinsen und Skonto, Kanton Basel-Stadt: Zahlungsfrist und Verzugszins. Stand der Angaben: 13. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Fristen und Zinssätze ändern sich, prüf die Rechnung oder den Bescheid, den du bekommst