Wann wird die Krypto-Steuer in Österreich fällig?
In Österreich wird die Steuer erst mit dem Bescheid fällig, und zwar einen Monat nachdem du ihn bekommst. Wer über einen österreichischen Broker verkauft, zahlt sie schon beim Verkauf, weil der Anbieter 27,5 % einbehält. Hier stehen die Termine, die Zinsen und was eine verspätete Zahlung kostet.
Stand: · von Reinhold Lackner
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Wann ist die Steuer nach dem Bescheid fällig?
Abgaben werden mit Ablauf eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 210 Abs 1 BAO). Bekanntgabe ist der Tag, an dem der Bescheid bei dir ankommt, nicht der Tag, an dem ihn das Finanzamt geschrieben hat.
Ein paar Sonderfälle nennt das Gesetz ausdrücklich. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (§ 210 Abs 3 BAO). Wird ein Bescheid aufgehoben und nichts neu festgesetzt, ist der Betrag am Tag der Aufhebung fällig, mit einer Nachfrist von einem Monat (§ 210 Abs 2 BAO). Liegt zwischen Bescheid und Fälligkeit mehr als ein Monat, läuft die Frist ab der Bekanntgabe (§ 210 Abs 4 BAO).
Vor dem Bescheid ist nichts zu zahlen. Etwas anderes gilt nur für Vorauszahlungen, die mit einem eigenen Bescheid vorgeschrieben werden.
Bis wann muss die Erklärung beim Finanzamt sein?
Nach § 134 Abs 1 BAO endet die Frist am 30. April des Folgejahres. Wer elektronisch abgibt, hat bis zum 30. Juni Zeit. Diese Fassung gilt seit 20. Juli 2024, für das Steuerjahr 2025 also bis 30. April 2026 auf Papier und bis 30. Juni 2026 über FinanzOnline.
Verlängern lässt sich die Frist mit einem begründeten Antrag (§ 134 Abs 2 BAO), in FinanzOnline unter Fristverlängerung. Lehnt das Finanzamt ab, bekommst du mindestens eine Woche Nachfrist.
Zur Abgabe verpflichtet bist du auch dann, wenn das Finanzamt dich auffordert (EStG § 42 Abs 1 Z 1). Mit Steuerberatung gelten längere Fristen, die von der Kanzlei abhängen und sich nach der Zahl der Aufträge richten.
Die vier Vorauszahlungstermine
Wer Vorauszahlungen vorgeschrieben bekommt, zahlt je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (EStG § 45 Abs 2).
Berechnet werden sie aus der Einkommensteuer des letzten veranlagten Jahres, mit einem Zuschlag von 4 % und für jedes weitere Jahr um weitere 5 % (EStG § 45 Abs 1). Beträgt der Jahresbetrag höchstens 300 Euro, werden die Vorauszahlungen mit null festgesetzt.
Ändert sich deine Lage, kann das Finanzamt die Vorauszahlungen anpassen (EStG § 45 Abs 4). Eine Herabsetzung musst du selbst beantragen, sie kommt nicht automatisch.
Anspruchszinsen: ab 1. Oktober des Folgejahres
Zieht sich die Veranlagung, verlangt das Finanzamt Zinsen: ab 1. Oktober des Jahres, das auf das Jahr der Steuerentstehung folgt, bis zur Bekanntgabe des Bescheids (§ 205 Abs 1 BAO). Der Satz liegt bei 2 % über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs 2 BAO).
Den Basiszinssatz veröffentlicht die OeNB. Seit 16. September 2026 beträgt er 2,03 %, damit sind es 4,03 % Anspruchszinsen. Der Satz bleibt so, bis die OeNB ihn ändert.
Zinsen unter 50 Euro werden nicht festgesetzt, und verzinst wird höchstens für 48 Monate. Mit einer Anzahlung auf die erwartete Steuer kannst du die Zinsen stoppen (§ 205 Abs 3 BAO).
Wenn die Zahlung nicht geht: Stundung und Aussetzung
Stundung oder Raten bekommst du, wenn die Zahlung eine erhebliche Härte wäre (§ 212 Abs 1 BAO). Während der Stundung fallen Stundungszinsen an: 4,5 % über dem Basiszinssatz, derzeit also 6,53 % im Jahr (§ 212 Abs 2 BAO). Beträge unter 50 Euro bleiben frei.
Legst du Beschwerde ein, kannst du dazu die Aussetzung der Einhebung beantragen (§ 212a Abs 1 BAO). Für die Dauer der Aussetzung sind es 2 % über dem Basiszinssatz, derzeit 4,03 % (§ 212a Abs 9 BAO).
Für Landes- und Gemeindeabgaben gelten abweichende Sätze von 6 % und 3 % (§ 212b BAO).
Säumniszuschlag: was eine verspätete Zahlung kostet
Zahlst du nicht bis zum Fälligkeitstag, kommt ein erster Säumniszuschlag von 2 % des Rückstands dazu. Bleibt der Betrag offen, folgen je drei Monate später 1 % für den zweiten und den dritten Zuschlag (§ 217 Abs 1 bis 3 BAO).
Bei einer Säumnis von höchstens fünf Tagen entsteht kein Zuschlag, wenn du in den letzten sechs Monaten alle Abgaben pünktlich gezahlt hast (§ 217 Abs 5 BAO). Zuschläge unter 50 Euro werden nicht festgesetzt (§ 217 Abs 10 BAO).
Auf Antrag können Zuschläge herabgesetzt oder erlassen werden, wenn dich kein grobes Verschulden trifft (§ 217 Abs 7 BAO).
Beim österreichischen Broker wird die Steuer sofort einbehalten
Wickelt ein inländischer Dienstleister für dich eine Realisierung ab, behält er 27,5 % Kapitalertragsteuer ein (§ 93 Abs 2 Z 3 lit b mit § 27b Abs 3 und § 27a Abs 1 Z 2 EStG). Abzugspflichtig ist ein Anbieter von Kryptowertedienstleistungen mit Sitz im Inland (§ 95 Abs 2 Z 3 EStG).
Der Anbieter führt den einbehaltenen Betrag bis 15. Februar des Folgejahres an das Finanzamt ab (§ 96 Abs 1 Z 3 EStG). Für dich ist die Steuer damit mit dem Verkauf erledigt, Verluste verrechnet der Anbieter im Rahmen des Verlustausgleichs (§ 93 Abs 7).
Ein Broker im Ausland behält nichts ein. Dann erklärst du die Gewinne selbst, in der Beilage E1kv, und die Steuer wird mit dem Bescheid fällig.
Seit 2026 melden die Anbieter an das Finanzamt
Das Krypto-Meldepflichtgesetz setzt DAC8 um und ist am 1. Jänner 2026 in Kraft getreten. Meldepflichtig sind inländische Anbieter und bestimmte ausländische Anbieter, wenn sie Kunden in Österreich bedienen.
Der Meldezeitraum ist das Kalenderjahr, die Meldung geht bis 31. Juli des Folgejahres (§ 19 Krypto-MPfG). Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist damit bis 31. Juli 2027 fällig.
Deine eigenen Fristen ändern sich dadurch nicht. Das Finanzamt hat aber die gemeldeten Daten und kann sie mit deiner Erklärung vergleichen.
Was noch nicht geklärt ist
Diese Punkte konnten wir nicht im Original belegen:
- Den Erlass des BMF zu den aktuellen Zinssätzen haben wir nicht gelesen. Die Prozentsätze sind der Basiszinssatz der OeNB plus der gesetzliche Aufschlag, den die BAO vorschreibt.
- Wie das Finanzamt Anspruchszinsen im Einzelfall festsetzt, ist im Gesetz nicht ausgeführt; die Ziffern folgen aus § 205 BAO.
- Wie sich eine Beschwerde auf die Fälligkeit auswirkt, hängt an der Entscheidung über die Aussetzung und damit am Einzelfall.
Kryptofiskus rechnet deine Gewinne nach dem österreichischen Durchschnittspreis, führt Alt- und Neuvermögen und füllt die Beilage E1kv vor. Fristen, Zinsen und Säumniszuschläge rechnen wir nicht aus, die Termine findest du im Fristenkalender.
Weiterlesen
- Kryptosteuer Österreich: die Regeln seit 2022
- Steuerfristen für AT, DE und CH mit Countdown
- DAC8 und CARF: die Meldung der Anbieter
- Wann wird die Steuer in Deutschland fällig?
- Wann wird die Steuer in der Schweiz fällig?
Quellen (in eigenen Worten zusammengefasst): Bundesabgabenordnung, § 210 (Fälligkeit), RIS, Bundesabgabenordnung, § 134 (Erklärungsfrist), RIS, Bundesabgabenordnung, § 205 (Anspruchszinsen), RIS, Bundesabgabenordnung, § 212 und § 212a (Stundung, Aussetzung), RIS, Bundesabgabenordnung, § 217 (Säumniszuschläge), RIS, Einkommensteuergesetz, § 45 (Vorauszahlungen), RIS, Einkommensteuergesetz, § 96 (Abfuhr der Kapitalertragsteuer), RIS, Krypto-Meldepflichtgesetz, RIS, OeNB: Anknüpfungszinssätze und Basiszinssatz, BMF: Fristen und Fälligkeiten. Stand der Angaben: 13. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung, ohne Gewähr. Fristen und Zinssätze ändern sich, prüf die Rechnung oder den Bescheid, den du bekommst