One Trading Exchange B.V.: MiCA-Lizenz in Niederlande

One Trading Exchange B.V. steht im MiCA-Register der ESMA mit einer Zulassung der AFM in Niederlande seit dem 15. Mai 2025. Der Anbieter darf in Österreich und Deutschland tätig werden (30 Länder im Register).

Börsen im VergleichGebühren, Coins, Meldung an die Finanz und Verwahrung der Anbieter, die Kryptofiskus verbindet.
Niederlande
Herkunftsland
AFM
Behörde
15. Mai 2025
Zugelassen seit
AT / DE
Tätig in AT / DE

Zugelassene Dienste

  • Verwahrung von Kryptowerten
  • Betrieb einer Handelsplattform

Eintrag im Register

Firma
One Trading Exchange B.V.
LEI
984500AA963ED2BA8460
Herkunftsland und Behörde
Niederlande, AFM
Zugelassen seit
15. Mai 2025
Tätig in
Österreich: ja, Deutschland: ja, insgesamt 30 Länder im Register. Die Schweiz gehört nicht zum MiCA-Raum; dort gilt die Zulassung nicht.
Website
www.onetrading.com

One Trading Exchange B.V. laut LEI-Register

Im LEI-Register der GLEIF steht One Trading Exchange B.V. als besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid mit Sitz in Amsterdam (Niederlande), eingetragen unter 88528766, Handelsregister, Kamer van Koophandel. Die LEI wurde am 16. August 2024 vergeben, zuletzt am 6. Juli 2026 aktualisiert, die nächste Erneuerung ist am 16. August 2027 fällig. LEI-Status laut GLEIF: ISSUED.

Name laut LEI
One Trading Exchange B.V.
Rechtsform
besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid
Anschrift
Grote Bickersstraat 74, 1013 KS Amsterdam, Niederlande
Register
88528766, Handelsregister, Kamer van Koophandel
Gegründet
1. Oktober 2021
Status der Gesellschaft
aktiv
LEI-Status laut GLEIF
ISSUED, ausgegeben und aktuell

Der LEI-Status beschreibt nur die Pflege der Kennung bei der Vergabestelle, nicht die MiCA-Zulassung. Eintrag bei der GLEIF. Quelle: Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF), LEI-Daten unter CC0 1.0, abgerufen über api.gleif.org, Stand 7. November 2026.

Gebühren, Coins und Meldung bei One Trading Exchange B.V.

Gebühren
0,10 % / 0,20 % Maker / Taker (Quelle)
Coins
keine Zahl genannt
Meldet an die Finanz
ja, DAC8 ab 1. Januar 2026 (Quelle)
Meine Coins
Nein: MiCA Art. 70 Abs. 1 (Quelle)

Angaben von den Seiten des Anbieters, Stand Oktober 2026; Gebühren ändern sich oft. Alle Anbieter nebeneinander: Börsen im Vergleich.

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Die Angaben stammen aus dem MiCA-Register der ESMA, Stand 30. Oktober 2026; wir geben sie wieder, wie die Behörden sie eingetragen haben. Das ist Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung und keine Empfehlung für einen Anbieter.