Wie versteuere ich meine Tothemoon-Trades?
Tothemoon wurde 2017 in Litauen als Cryptology gegründet und im November 2024 in Tothemoon umbenannt. Im Juli 2026 erhielt Tothemoon von der zypriotischen CySEC eine MiCA-CASP-Lizenz.
Kryptofiskus synchronisiert deine Tothemoon-Trades automatisch, berechnet deine realisierten Gewinne und Verluste per FIFO-Methode und erstellt daraus einen fertigen Steuerbericht für Österreich, Deutschland oder die Schweiz.
Anmeldung und Import kostenlos, keine Kreditkarte. Den Bericht bezahlst du je Steuerjahr, bevor er startet.
So verbindest du Tothemoon mit Kryptofiskus
- In Tothemoon einloggen und im Bereich Account → API ein neues Schlüsselpaar erstellen.
- Nur Leserechte aktivieren, kein Handel und keine Auszahlung.
- Access Key und Secret Key kopieren und bei Kryptofiskus einfügen.
Kryptofiskus benötigt ausschließlich Leserechte - niemals Handels- oder Auszahlungsrechte vergeben.
Werden Tothemoon-Trades besteuert?
Ja - realisierte Kryptogewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig, die genauen Regeln unterscheiden sich aber je nach Land:
- Österreich: pauschal 27,5% KESt auf Neuvermögen, unabhängig von der Haltedauer.
- Deutschland: steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer, sonst persönlicher Steuersatz.
- Schweiz: private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, Vermögens- und Einkommensteuer können trotzdem greifen.
Zieht Tothemoon automatisch Steuern ab?
Nein. Tothemoon behält für österreichische, deutsche oder Schweizer Nutzer keine Steuern ein - das musst du eigenständig über deine Steuererklärung erledigen. Kryptofiskus übernimmt dafür die FIFO-Berechnung und das Ausfüllen der jeweiligen amtlichen Formulare.
Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr – vor Abgabe von einem Steuerberater prüfen lassen.