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Wie versteuere ich meine Bitstamp-Trades?

Bitstamp wurde 2011 gegründet und zählt zu den ältesten noch aktiven Kryptobörsen weltweit. Sitz ist Luxemburg, seit Mai 2025 ist Bitstamp dort als Krypto-Dienstleister (CASP) unter der EU-weiten MiCA-Verordnung reguliert; seit 2025 gehört die Börse zu Robinhood Markets.

Kryptofiskus synchronisiert deine Bitstamp-Trades automatisch, berechnet deine realisierten Gewinne und Verluste per FIFO-Methode und erstellt daraus einen fertigen Steuerbericht für Österreich, Deutschland oder die Schweiz.

Bitstamp-Steuerbericht erstellen →

Anmeldung und Import kostenlos, keine Kreditkarte. Den Bericht bezahlst du je Steuerjahr, bevor er startet.

So verbindest du Bitstamp mit Kryptofiskus

  1. In Bitstamp einloggen, oben rechts das Profilmenü öffnen und zu Settings wechseln.
  2. Zu API Access (unter Access Control) wechseln und auf Create new API key klicken.
  3. Nur die Berechtigungen Account balance und User transactions aktivieren, alle anderen (u. a. Trading, Withdrawal) deaktiviert lassen.
  4. 2FA-Code bestätigen, dann API-Schlüssel und Geheimschlüssel kopieren und bei Kryptofiskus einfügen.

Kryptofiskus benötigt ausschließlich die Leserechte Account balance und User transactions - niemals Trading- oder Auszahlungsrechte vergeben.

Werden Bitstamp-Trades besteuert?

Ja - realisierte Kryptogewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig, die genauen Regeln unterscheiden sich aber je nach Land:

  • Österreich: pauschal 27,5% KESt auf Neuvermögen, unabhängig von der Haltedauer.
  • Deutschland: steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer, sonst persönlicher Steuersatz.
  • Schweiz: private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, Vermögens- und Einkommensteuer können trotzdem greifen.

Zieht Bitstamp automatisch Steuern ab?

Nein. Bitstamp behält für österreichische, deutsche oder Schweizer Nutzer keine Steuern ein - das musst du eigenständig über deine Steuererklärung erledigen. Kryptofiskus übernimmt dafür die FIFO-Berechnung und das Ausfüllen der jeweiligen amtlichen Formulare.

Keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr – vor Abgabe von einem Steuerberater prüfen lassen.