DAC8 vor Gericht: Beschwerde gegen die Krypto-Meldepflicht
Status: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht (Oktober 2026). Bitcoin Austria hat am 2. November 2026 die Initiative dac8.org vorgestellt, unterstützt von Coinfinity. Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel (CERHA HEMPEL) hat als Kunde eines Krypto-Anbieters Beschwerde eingebracht. Das Ziel: Verfassungsgerichtshof und Europäischer Gerichtshof sollen klären, ob DAC8 Grundrechte verletzt. Für deine Steuererklärung ändert sich dadurch vorerst nichts.
Österreich setzt die EU-Richtlinie DAC8 mit dem Krypto-Meldepflichtgesetz um (BGBl. I 96/2025). Es gilt seit 1. Jänner 2026. Wer meldet: Börsen, Broker und Apps, über die du Kryptowerte kaufst, verkaufst oder verwahren lässt. Was gemeldet wird: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuerwohnsitz und Steuernummer. Dazu je Kryptowert die Jahressummen für Kauf, Verkauf, Tausch und Übertragung, mit Euro-Wert und Stückzahl.
Eigene Wallets: Übertragungen auf eine Wallet ohne bekannten Anbieter gehen als Summe in die Meldung, ohne Wallet-Adressen. Wann: Das Jahr 2026 meldet der Anbieter bis 31. Juli 2027 an das Finanzamt. Wohnst du in einem anderen EU-Staat, gibt Österreich die Meldung bis 30. September 2027 dorthin weiter. Wie lange: Der Anbieter bewahrt jede Jahresmeldung zehn Jahre auf. Wer nur selbst verwahrt und nie einen Anbieter nutzt, wird nicht gemeldet.
Die Beschwerde setzt an einem konkreten Fall an: an den Daten, die ein Anbieter für DAC8 über einen Kunden aufbereitet. Laut dac8.org stellt sie drei Fragen. Darf der Staat das verlangen? Anbieter erfassen die Daten aller Kunden ohne Verdacht und bewahren jede Meldung zehn Jahre auf. Braucht das Finanzamt diese Daten? Gemeldet wird auch, was du auf deine eigene Wallet überträgst. Steuerpflichtig ist das für sich genommen nicht.
Ginge es mit weniger? Laut Initiative lassen Deutschland und die Niederlande die Daten nur für Kunden zusammenstellen, die tatsächlich gemeldet werden, und Irland bewahrt sie sechs statt zehn Jahre auf. Der Weg führt über die Datenschutzbehörde und das Bundesverwaltungsgericht zum Verfassungsgerichtshof. Der kann das Gesetz prüfen und die Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, er muss es aber nicht.
Die Initiative verweist auf die Vorratsdatenspeicherung: Die erklärte der EuGH im April 2014 für ungültig, im Juni 2014 hob der Verfassungsgerichtshof die österreichischen Regeln auf. Angestoßen hat die Kampagne Bull Bitcoin. Laut dac8.org hat das Unternehmen im Februar 2026 beim Conseil d'État beantragt, das französische DAC8-Dekret aufzuheben. Eine Aussetzung im Eilverfahren hat das Gericht am 14.
September 2026 abgelehnt. Über die Aufhebung selbst ist noch nicht entschieden. Bitcoin Austria argumentiert vor allem mit Sicherheit: Wer weiß, wer wie viel Krypto hat und wo er wohnt, kann ihn gezielt angreifen. Die Initiative nennt bekannte Angriffe auf Krypto-Besitzer in Europa und Datenlecks bei Anbietern, Steuertools und Behörden mit Daten von zusammen rund 46 Millionen Menschen. Diese Zahlen sind Angaben der Initiative…